Lüneburg (rpo). In einem Musterverfahren
hat das Lüneburger Oberlandesgericht (OVG) entschieden, dass die
niedersächsische Kampfhundeverordnung in Teilen nichtig oder rechtswidrig ist. Die Richter bemängelten vor allem die pauschale Behandlung
von Hunderassen und nicht von einzelnen aggressiven Tieren. Sie entschieden am
Mittwoch in vier Musterverfahren und ließen eine Revision beim
Bundesverwaltungsgericht zu. Damit will das Gericht eine bundeseinheitliche
Regelung im Umgang mit Kampfhunden erreichen.
Der Richter sah den Gleichheitsgrundsatz in vier Punkten
überschritten. Es gebe nur einzelne gefährliche Hunde, aber keine gefährlichen
Rassen an sich, lautete die Argumentation.
Erst am Dienstag hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG)
Schleswig wesentliche Teile der Kampfhundeverordnung von Schleswig-Holstein für
nichtig erklärt. Die Richter fanden ebenfalls das Kriterium der
Rassezugehörigkeit für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes
ungeeignet.
Auslöser für eine bundesweit breite Debatte über Gefahren
durch Kampfhunde war der Tod des sechsjährigen Volkan, der im vergangenen Sommer
in Hamburg von zwei freilaufenden Kampfhunden zerfleischt worden war. Viele
Bundesländer verschärften daraufhin ihre Regelungen zu Zucht und Haltung der
Tiere.
Höhn: Keine Konsequenzen für NRW
Nordrhein-Westfalens Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne)
sieht trotz neuer Kampfhunde-Urteile keine Gefahr für die NRW-Hundeverordnung.
Als einziges Bundesland habe NRW eine sehr differenzierte Verordnung, nach der
nicht generell die Haltung bestimmter Rassen eingeschränkt werde, sagte Höhn am
Mittwoch der dpa. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten die
Oberverwaltungsgerichte jeweils Teile der Landes-Hundeverordnungen für nichtig
erklärt. Die Zugehörigkeit zu einer Rasse sei nicht automatisch gleichbedeutend
mit der Gefährlichkeit eines Hundes, hatte es in den Begründungen geheißen.
"Genau diesen Ansatz haben wir schon berücksichtigt", sagte
Höhn. Zwar sind in NRW 42 Rassen als gefährlich eingestuft. "Aber wer eine
Ausnahme bekommen möchte, muss einen Wesenstest machen." Die Hunde, die den Test
bestünden, würden von Maulkorb- oder Leinenzwang befreit. "Anders als in anderen
Ländern hat es in Nordrhein-Westfalen keine Urteile gegen die Hundeverordnung
gegeben", betonte Höhn. Erst am Dienstag hatte das Oberverwaltungsgericht
Münster bestätigt, dass Halter von Kampfhunden eine höhere Steuer akzeptieren
müssen. "Die Klageausgänge bestätigen unser Vorgehen", so Höhn. Die FDP in NRW
sagt dagegen angesichts der Urteile in Schleswig-Holstein und Niedersachsen das
Ende der NRW-Verordnung voraus.
Regierung hält an Einfuhrverbot bestimmter Rassen
fest
Die Bundesregierung hält an ihrem Einfuhrverbot bestimmter
Hunderassen fest. Der Bund bleibe bei der Auffassung, dass das Einfuhrverbot für
vier Rassen festgelegt sei, sagte eine Sprecherin des Bundesinneministeriums.
American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier und
Bull Terrier dürfen demnach nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dem
entgegen steht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, dass allein die
Rassezugehörigkeit für die Einstufung der Gefährlichkeit eines Hundes für
ungeeignet erklärt.
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