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05.06.2001 |
Quelle:
www.hund-und-halter.de
Die Verantwortlichen des Landes Schleswig-Holstein reagierten auf die
erfolgreiche Klage, die von unserem 2. Vorsitzenden Karsten Ribbe
stellvertretend für unseren Verein am OVG Schleswig eingereicht wurde und dem
absolut korrekten sowie mutigen Richterspruch, wie trotzige Kinder. Umgehend
wurde kund getan, dass man gegen die Nichtzulassung der Revision mit einer
Beschwerde vorgehen werde. Wesentlich ungehaltener gab der niedersächsische
Landwirtschaftsminister, Uwe Bartels, seiner Frustration freien Lauf. Er war
sich nicht zu schade in seiner ersten spontanen Reaktion die niedersächsischen
Kläger, hierunter meine Person stellvertretend für unseren Verein, mit bösen
Unterstellungen zu diffamieren.
Mit Verweis auf die neuesten
wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde die nds. Rasseliste vom OVG Lüneburg in
ihrer derzeitigen Form für rechtswidrig erklärt. Insbesondere die unwiderlegbare
Gefährlichkeitsvermutung der in Kategorie 1 benannten Hunderassen ist unhaltbar.
Aufgrund anderer wissenschaftlicher Publikationen (Qualzuchtgutachten), die die
angebliche Gefährlichkeit einzelner Zuchtlinien bei den in Kategorie 1 benannten
Hunderassen behaupten, hat sich das OVG Lüneburg der sachlich korrekten und
konsequenten Entscheidung des OVG Schleswig nicht im vollem Konsens
angeschlossen. Obwohl das Qualzuchtgutachten des
Bundeslandwirtschaftsministeriums von unabhängigen und kompetenten
Wissenschaftlern schon im erheblichen Ausmaß derbe Kritik ernten musste, hält
das OVG Lüneburg unter diesem Gesichtspunkt Rasselisten nicht grundsätzlich für
unzulässig. Dennoch erklärte der Vorsitzende bei der Verkündung des Urteils
sinngemäß, der Senat wäre zu der Auffassung gekommen, dass es keine gefährlichen
Rassen geben würde, sondern das dies nur, nach den vom Senat anerkannten
wissenschaftlichen Unterlagen, auf wenige Zuchtlinien zutreffen würde.
Mit der Entscheidung des OVG Schleswig vom 29.05.01 zeichnet sich aber
nun eine ganz deutlich Tendenz ab. Seit 1992 wurden 6 rassespezifische
Hundeverordnungen (OVG Saarlouis, OVG Bremen, 2 x VG Hamburg, 2 x VGH
Baden-Württemberg) von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten als
rechtswidrig erklärt. Und auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich im Jahre
1999 schon einmal mit dieser Thematik befasst. Nachdem der VGH Baden-Württemberg
am 26.04.99 noch einmal sein Urteil aus dem Jahre 1992 bestätigte und sich ganz
deutlich gegen die bayerische Aussenseiterentscheidung und die
"Rechtsauffassung" der dort zuständigen Kollegen aussprach, wurde von der Stadt
Mannheim Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Obwohl die
Stadt Mannheim in ihrer Beschwerdebegründung auf die anstehende
Innenministerkonferenz verwies und damit köderte, mit der Annahme der Beschwerde
könne man den verantwortlichen Politikern eine vorzügliche Entscheidungshilfe an
die Hand geben, wurde die Beschwerde vom 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 31.08.99 abgewiesen. Unter diesem Gesichtspunkt mögen die Verantwortlichen
der Landesregierung Schleswig-Holstein ihre Entscheidung noch einmal überdenken.
Wie ist das Urteil des OVG Lüneburg aus erster Sicht zu beurteilen bzw.
welche Perspektiven ergeben sich aus diesem? Zuerst einmal ist aus unserer Sicht
festzustellen, dass entgegen der absurden Behauptung des
Landwirtschaftsministers Bartels, der zuständige Senat die Verordnung seines
Hauses keineswegs in den wichtigsten Punkten bestätigt hat. Denn, einer der
brisantesten Punkte und Stützpfeiler der Verordnung war die unwiderlegbar
unterstellte Gefährlichkeit der in Kategorie 1 benannten Hunderassen, mit der
Zielsetzung, diese auszurotten. Unser oberstes Ziel durch die Klage, die
Erhaltung von Bullterrier und Co - sie vor der Ausrottung zu schützen - wurde
somit erreicht.
Sicherlich besteht weiterhin eine völlig unsinnige
Rassenliste und betrachtet man die Pressemitteilung des OVG, so ist dieser mit
Bestürzung zu entnehmen, dass der Senat eine weitere Kategorie, die der
Gebrauchshunderassen, geschaffen hat. Jedoch bleibt den betroffenen Tieren der
Kategorie 1 nach einem erfolgreich absolvierten Wesenstest zumindest ein Teil
der ordnungsrechtlich auferlegten Mißhandlungen, der Maulkorbzwang, erspart.
Darüber, dass der Senat den weiteren ständigen Leinenzwang für akzeptabel
erachtet, den ständigen Maulkorbzwang jedoch aufgrund der wissenschaftlichen
Ausführungen und Einwände hinsichtlich der negativen Auswirkungen von Leinen-
und Maulkorbzwang für unangemessen beurteilt, kann m. E. nicht gestritten
werden. Diese Beurteilung ist völlig absurd und wird noch absurder unter dem
Gesichtspunkt, dass der Senat die Möglichkeit zur Widerlegung der
Gefährlichkeitsvermutung durch einen erfolgreich absolvierten Wesenstest für
zwingend notwendig erachtet. Das Resultat ist ebenso grotesk wie die durch uns
angegriffene Verordnung. In allen anderen angegriffenen Punkten gilt die
Gefährlichkeitsvermutung nach erfolgreich absolviertem Wesenstest als widerlegt.
Hinsichtlich des Leinenzwangs bleibt sie weiterhin unwiderlegbar. Dieser Umstand
lässt sich auch nicht mit dem Argument einer bestehenden Restgefahr
rechtfertigen. Denn eine latente Restgefahr besteht in sämtlichen
Lebensbereichen und jedes Lebewesen birgt sie in sich.
Ein weiterer sehr
entscheidender Punkt, der als positiv verbucht werden darf: Der Senat erachtet
es als unverhältnismäßig und rechtswidrig, dass Hunde der Kategorien 1, sollten
sie den Wesenstest nicht bestehen, getötet werden sollen. Selbst wenn es
nüchtern betrachtet, vor allem in Anbetracht der Kosten, auch weiterhin für die
betroffenen Hundefreunde keine Freude bedeutet, den in 99% der Fälle
überflüssigen Wesenstest durchführen zu müssen, so entfällt doch die enorme
Anspannung. Die Angst, eventuell an einen unfähigen oder befangenen Gutachter zu
geraten und somit den Verlust seines geliebten Tieres zu riskieren, entfällt.
Welche Perspektiven eröffnen sich für uns durch die Entscheidung des OVG
Lüneburg? Aus unserer Sicht ergeben sich hieraus neue Ansätze, um die leidigen
"Kampfhunde"-Steuersatzungen anzugreifen bzw. könnte sich das Urteil
hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der unwiderlegbaren
Gefährlichkeitsunterstellung eventuell schon ohne größeren Aufwand auf die
Besteuerung auswirken (keine erhöhte Steuer für wesensgeprüfte Hunde). Des
weiteren gerät unter diesem Gesichtspunkt sowohl das Bundesgesetz zur Abwehr von
Gefahren durch gefährliche Hunde, als auch die Tierschutz-Hundeverordnung ins
Wanken. Welche konkreten Auswirkungen dieses Urteil letztendlich für uns haben
wird, wird sich jedoch erst nach intensiver Prüfung der schriftlichen
Urteilsbegründung zeigen. Wir können jedoch jetzt schon sagen, dass wir das
Ergebnis für unbefriedigend erachten und zu die Möglichkeit zur Revision in
Anspruch nehmen werden.
Ein Punkt erscheint mir hinsichtlich des Urteils
und der Euphorie einiger Hundefreunde von besonderer Bedeutung. Die vom Gericht
als rechtswidrig erklärten Passagen, insbesondere sei hiermit auf den
Maulkorbzwang hingewiesen, bleiben bis zur Zustellung des Urteils und dessen
Rechtskraft bzw. bis zu einer entsprechenden Änderung der Verordnung in Kraft.
Also bitte jetzt kein Risiko eingehen, und leichtfertig die Hunde ohne Maulkorb
spazieren führen.
Wie schon in der vergangenen Woche von mir berichtet,
verlief die mündliche Verhandlung am OVG Lüneburg für die Verantwortlichen des
niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums nicht unbedingt zu deren
Zufriedenheit. Man blieb nicht nur den Beweis für sein Vorgehen schuldig,
sondern verstrickte sich in heftige Widersprüche. Das Ministerium lieferte sich
einen absolut blamablen Auftritt und bot ein erschreckendes Beispiel seiner
selbst vielfach hochgelobten "Kompetenz". Einer der Höhepunkte war das
widerwillige Eingeständnis, dass der Großteil der vom Ministerium zur Abnahme
des Wesenstests bestellten Tierärzte derzeit noch gar nicht über die hierfür
erforderliche Qualifikation verfügt. Um unsere diesbezüglichen Vorwürfe zu
entkräften trug man vor, dass man mit der niedersächsischen Tierärztekammer ein
Übereinkommen getroffen hätte. Man würde den betreffenden Tierärzte
entsprechende Fortbildungsmaßnahmen anbieten. Nach Teilnahme an diesen, würden
sie sehr wohl über die notwendige Qualifikation verfügen und dürften die
Zusatzbezeichnung "Verhaltenstherapie" führen. Auf die Nachfrage eines Richters,
über welchen Zeitraum sich diese Fortbildung erstrecken würde, bekam er zur
Antwort: Zwei Jahre. Diese Antwort löste nicht nur große Verwunderung aus.
Unter diesem Gesichtspunkt bitte ich die in den letzten Tagen mehrfach
geäußerte Reklame des Herrn Bartels, das Gericht hätte das
Landwirtschaftsministerium für die gute Qualität des Wesenstest gelobt, zu
betrachten. Nicht das ich die Qualität des Wesenstests in Abrede stellen will,
denn dieser wurde u.a. von sehr kompetenten Fachleuten erarbeitet. Aber, was
nützt z. B. die modernste und fortschrittlichste Technologie, wenn das
zuständige Personal nicht über den erforderlichen Ausbildungsstand verfügt, um
diese zu bedienen. Nicht nur, dass die Anschaffung sehr hohe Kosten verursacht.
Das Risiko, dass durch unsachgemäße Bedienung ein erheblicher Schaden verursacht
wird, ist sehr groß. Weiterhin gibt auch sehr zu denken, dass die kompetenten
Experten, die den Wesenstest erarbeiteten - derzeit waren jedoch die
Voraussetzung und die ursprüngliche Zielsetzung ganz andere - sowie deren
Kompetenz noch heute immer wieder wohlwollend erwähnt werden, wenn es darum geht
den Wesenstest werbewirksam anzupreisen. Wenn sich aber die gleichen Experten
vehement gegen Rassenkataloge und gegen die niedersächsische
Gefahrtierverordnung aussprechen und protestieren, dann setzt man sich borniert
über deren Äußerungen hinweg.
Aber hiermit noch nicht genug des "Guten".
Nachfolgend einige weitere Beispiele für die ausgesprochene "Kompetenz" des
niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums bzw. Beweise dafür, dass man sich
ganz genau darüber bewusst ist, dass man wider besserem Wissen handelt:
Betrachtet man die Broschüre des niedersächsischen
Landwirtschaftsministeriums "Hundeartige - artige Hunde", veröffentlicht im
Jahre 2000, so macht nicht nur der Titel den erfahrenen Hundefreund stutzig. Was
ein artiger Hund ist, leuchtet ein. Aber was bitte schön sind Hundeartige? Ein
Flughund oder ein Seehund etwa? Nein, die Broschüre handelt in der Tat über
Hunde. Warum aber dann Hundeartige? Das Vorwort des Herrn Minister Bartels
strotzt nur so vor kynologischen Fehlern. Hier werden Hunderassen wie z. B.
Staffordshire, Dogo Argentino und Mastin Espanol als historische
Kampfhunderassen bezeichnet. Der American Staffordshire Terrier wurde aber nie
für den Hundekampf gezüchtet. Der Dogo Argentino wurde nie als "Kampfhund"
eingesetzt, sondern wurde zur Jagd auf Raubzeug verwandt. Auch der Mastin
Espanol hat keine "Kampfhundevergangenheit". Er wird zum Schutz der Viehherden
eingesetzt. Weiterhin behauptet Bartels, die Wissenschaft hätte bei wenigen
Zuchtlinien "vererbbares Angriffs- und Beißverhalten nachgewiesen". Diese
Behauptung ist absolut hanebüchen.
Und auch in dieser Broschüre wird den
Hundehaltern wieder einmal versprochen: "Durchgeführt wird das Testprogramm
(Wesenstest) von speziell dafür qualifizierten Tierärztinnen und Tierärzten".
Dass dem nicht so ist, durften wir, wie schon berichtet, in der Verhandlung am
OVG Lüneburg erfahren. In dem Kapitel "Wie entstehen gefährliche Hunde?"
erfahren wir viel Zutreffendes. Jedoch wird mit keiner Silbe erwähnt, dass
gerade "Modehunde" sehr oft von dubiosen Geschäftemachern vermehrt, unter
katastrophalen Bedingungen (fehlende Umweltreize, Sozialisation usw.) aufgezogen
und in der Regel an unerfahrene Menschen veräußert werden. Das gerade aus diesem
Bereich der wohl größte Anteil kranker, verhaltensgestörter und später negativ
auffälliger Tiere stammt, wird völlig verschwiegen. Den Abschluss dieser
Broschüre bildet das Kapitel "Sieben für alle - Eine kleine Auswahl an
Rassehunden".
Dackel: (...) ist er der ideale Wohnungshund auch
für die kleine Stadtwohnung. Chow Chow: (...) kein Kläffer. Dies prädestiniert
ihn zur Haltung auch in einer Etagenwohnung. (...) Anderen Hunden und fremden
Menschen gegenüber verhält er sich eher reserviert. Cocker Spaniel:
(...) in seiner kompakten Form ein kleines Kraftpaket. Sein wesensfester
Charakter verlangt eine gute Erziehung. Golden Retriever: (...)
ruhiges und wachsames Wesen macht ihn zum idealen Familienhund. Kleiner
Münsterländer: (...) dieser mittelgroße Hund ist auch für die Stadtwohnung
geeignet. Sein unbekümmertes Wesen sowie die stets weitergezüchtete
Apportierlust und Arbeitsfreude machen ihn zum idealen Jagd- und Familienhund.
Pudel: (...) Von Natur aus ist er ein sehr sauber, was ihn auch zum
idealen Wohnungshund macht. Sibirian Husky: (...) Hat ein für
arktische Bedingungen geschaffenes Fell und ist daher möglichst im Freien zu
halten. Sein sanftes Wesen macht ihn zu einem angenehmen Familienhund.
Einmal davon abgesehen, dass bei dieser Auswahl augenscheinlich die
Eignung als Stadt- und Etagenwohnungshund Hauptkriterium war, handelt es sich
bei diesen Beschreibungen um Auszüge aus Trivialliteratur. Einige sehr wichtige
Aspekte scheint man hier aber übersehen zu haben. So bezieht man sich in der
Broschüre auf einen Beitrag von Frau Dr. Rehage, ohne diesen ganz offensichtlich
im vollem Umfang zur Kenntnis genommen zu haben bzw. hat man es bewusst
vermieden. So ist diesem Beitrag zu entnehmen, dass gerade Dackel, Chow Chow,
Pudel und Münsterländer in der Praxis Rehage sowie der Praxis Barth zu den
Hunderassen gehörten, deren Vertreter aufgrund von Hyperaggressivität
euthanasiert wurden (Anm.: Die sog. "Kampfhunde" traten hier überhaupt nicht in
Erscheinung). In der Untersuchung des Deutschen Städtetages, die dem Ministerium
ebenfalls bestens bekannt ist, finden wir den Dackel auf Platz 7 (unmittelbar
hinter dem Staffordshire Bullterrier), den Pudel auf Platz 13, den Husky auf
Platz 14,den Cocker Spaniel auf Platz 15, den Golden Retriever auf Platz 19 und
der Chow Chow findet sich auf Platz 21 noch vor dem als Kamphund diffamierten
Mastino Napoletano (26), dem der Münsterländer in der Auffälligkeit gleichsteht.
Unberücksichtigt bleibt ebenfalls die Cockerwut, die beim roten
Cockerspaniel nicht selten auftritt. Das beim Golden Retriever, aufgrund seiner
Modeerscheinung, guter Vermarktungsmöglichkeiten und dubioser Zuchtpraktiken,
ähnliche Probleme auftauchen, findet ebenfalls keine Berücksichtigung
(Prominentestes Beispiel: Hans Meiser). Gleiches gilt für den Pudel, der sich
unter seminatürlichen Bedingungen gehalten außerordentlich aggressiv verhält und
Indikatoren von sozialem Stress zeigt, die auf Überforderung verweisen (Fr. Dr.
Feddersen-Petersen-Hunde in Berlin). Das der Husky aufgrund seiner
Fellbeschaffenheit für unser Klima nicht unbedingt geeignet ist und das Tiere
dieser Rasse hinsichtlich ihrer Selektion auf Arbeitsfreude und -Leistung,
ebenso wie der Münsterländer, sich zu sehr problematischen Vierbeinern
entwickeln können, wenn sie nicht entsprechend gefordert werden, scheint den
Ministeriumsmitarbeitern nicht erwähnenswert.
Aber auch hiermit noch
nicht genug. Vergleicht man die Äußerungen des Herrn Bartels und die seines
Mitarbeiterstabes aus jüngster Vergangenheit, als man sich tatsächlich noch an
seriöse Fakten orientierte, mit den heutigen, ist weder ein Konzept noch das
tatsächliche Ziel erkennbar. Das Motto jedoch könnte lauten: "Was schert mich
mein Geschwätz von gestern. Ihr werdet staunen, was ich Euch morgen zu berichten
habe." Die hier aufgeführten Äußerungen haben nichts an Aktualität verloren. Zum
Zeitpunkt als diese verfasst bzw. mündlich getätigt wurden, lagen dem
Landwirtschaftsministerium die gleichen wissenschaftlichen Erkenntnisse wie am
heutigen Tage vor.
- Nordwest-Zeitung vom 27.10.1997. Bartels zum "Kampfhunde"-steuerurteil
des OVG-Lüneburg vom 19.02.97. "Urteil macht keinen Sinn" "Wir halten es
für ein untaugliches Mittel, gefährliche Hund sozusagen per Definition zu
bestimmen. Die Aussage, bestimmte Hunderassen seien pauschal gefährlich, wie
es das Gericht gemacht hat, kann einer wissenschaftlichen Prüfung und der
alltäglichen Praxis nicht standhalten. Denn Fakt ist, dass wir bei einer
Umfrage festgestellt haben, dass ein überproportional hoher Anteil von
Verletzungen des Menschen durch Tiere bestimmter Rassen nicht nachgewiesen
werden konnte."
- Bartels in einem Schreiben an Thomas Henkenjohann vom 10.12.1997."Wie
ihnen bekannt ist, hat sich zwischenzeitlich der Rat der Stadt Burgdorf
mehrheitlich gegen eine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde ausgesprochen. Ich
denke, dass insofern Sachargumente auch die Politiker vor Ort erreichen und ihre
Handlungsweise unabhängig von der Medienwirkung bestimmt wird. Als
erfolgsversprechender Weg erscheint mir insofern nur eine sachliche
Aufklärung der Kommunen über die tatsächliche Einstufung gefährlicher Hunde
unabhängig von der Rassezugehörigkeit. Hierzu will ich auch weiterhin
gerne Beitragen."
- Frau Dr. Dayen in einem Schreiben an Bullterrier in Not-Hof e. V.,
Vertretung für Berlin - Frau Habekost, vom 31.05.1999. "Wie Sie schon
richtig belegen, lässt sich die Gefährlichkeit eines Hundes nicht durch die
Rassezugehörigkeit belegen, sondern durch Verhaltensmerkmale, die durch
züchterische Auswahlkriterien, insbesondere aber durch den Tierhalter, geprägt
und beeinflusst werden können. Das niedersächsische Gefahrenabwehrrecht bietet
den zuständigen Behörden bereits jetzt ausreichende Eingriffsmöglichkeiten, um
entsprechende Maßnahmen für tatsächlich gefährliche Hunde zu verfügen."
- Der Pressereferent des Landwirtschaftsministerium, Herr Rosinke, in einem
Schreiben an einen Hundefreund vom 25.02.2000. "Zur Sache selbst ist es
richtig, dass wir daran festhalten, keine eigene Kampfhundeverordnung, wie in
anderen Bundesländern üblich, herauszugeben. U. a. weil wir es für fachlich
nicht nachvollziehbar halten, allein von der Rasse die Gefährlichkeit
abzuleiten. Nicht richtig ist, dass wir an einer eigenen Hundeverordnung
arbeiten."
- Bartels in der Nordwest-Zeitung vom 12.04.2000 "Vererbung
unterbrechen"Frage: Einige Gemeinden möchten im Alleingang ein
Kampfhunde-Verbot durchsetzen. Sehen Sie die rechtlichen Möglichkeiten hierfür?
Da gibt es Probleme. Das geht immer nur dann, wenn ein Hund schon auffällig
geworden ist. Denn Sie müssen ja erst einmal definieren, welches Tier zu den
"gefährlichen" zählt; in der Hitliste der auffälligen Tiere steht der
Schäferhund ganz oben, nicht der Pitbull."
- Bartels in einem Schreiben an eine Hundefreundin vom 12.06.2000"Mit
Sorge betrachte ich die zunehmende Verallgemeinerung der Gefährlichkeit
bestimmter Hunderassen. Um so konzipierte "Rasselisten" rankt sich ein Katalog
von Zwangsmaßnahmen und Auflagen, die bei nüchterner Betrachtung die
Auswirkungen mildert, aber nicht die Ursache erfasst. Mein Haus hat stets den
Kontakt zu Wissenschaft und Forschung gehalten. Unsere bisher vertretene
Position: Die Ablehnung von Rasselisten wird sowohl durch die Wissenschaft
als auch von Seite der praktizierenden Tierärzte immer wieder bestätigt. So
hat sich der Deutsche Tierärztetag in Würzburg eindeutig gegen die Einstufung
der Gefährlichkeit von Hunden anhand der Rasse ausgesprochen."
- Bartels in einer Presseerklärung des Landwirtschaftsministeriums vom
01.09.2000 zur Haltung der Kommunen bei der Umsetzung der Gefahrtier-Verordnung
Mit Unverständnis reagierte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe
Bartels auf Vorwürfe kommunaler Verbandsvertreter, das Land wälze lästige
Aufgaben des Schutzes vor gefährlichen Hunden neuerdings auf die Gemeinden ab.
Er könne sich nur wundern über Kommunen, die den Vollzug von Schutzmaßnahmen in
diesem Bereich für ein Landesproblem halten. Damit dokumentieren sie, so
Bartels, dass sie trotz der Zuspitzung des Gefahrhundeproblems in den letzten
Jahren nichts unternommen haben, obwohl das schon bisher im Einzelfall möglich
gewesen wäre. Nach dem niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz sind für
gefährliche Hunde geeignete Maßnahmen (z. B. Anordnung von Maulkorb- und
Leinenzwang, Wegnahme von Hunden, wenn die Halterin oder der Halter nicht für
die Sicherheit seines Tieres Gewähr bieten kann, Anordnung der Tötung von Hunden
bis hin zum Verhängen von Hundehaltungsverboten) anzuordnen und deren Befolgung
sicherzustellen. Viele schwere Beißzwischenfälle zeigten allerdings Lücken in
der Umsetzung der vorhandenen Bestimmungen.
Resultat: Man
beugt sich der Macht und dem Druck der Sensationsmedien. Es interessieren weder
Fakten noch die Wahrheit. Und selbst das eigene - gesprochene und geschriebene -
Wort zählt keinen Pfifferling mehr. Es wird geleugnet, geschoben und betrogen.
Und das alles nur weil man befürchtet, die eigene Person könne an Popularität
verlieren, würde man sich nicht dem Trend der Unbelehrbaren anschließen. Ein
eigenes Profil, seine eigene bisher korrekte Linie weiter zu verfolgen und
Rückrat zu zeigen scheint im Kreise der Politik, insbesondere in dieser
Angelegenheit, nicht vorhanden bzw. unerwünscht. Man verfügt lediglich über eine
Wirbelsäule, Rückrat ist kaum vorhanden.
Obwohl man schon den
Wissenschaftlern gehörig das Wort im Munde verdrehte und sich die bewusst
negativ selektierten Auszüge der Trivialliteratur von Fernsehköchen und
fragwürdigen Pseudoexperten zu Eigen machte, um die wissenschaftlich unhaltbaren
aber politisch gewollten Rasselisten zu rechtfertigen, scheint man sich immer
noch des entgültigen Sieges ungewiss. Um auf Nummer sicher zu gehen, bedient man
sich nun bundesweit des "Experten" der bayerischen Landesregierung, dem
Sachverständigen Herrn B.. Nach 9 Jahren bayerischer Hundeverordnung bezieht
sich Herr B. noch immer ausschließlich auf die "hundekampfverherrlichende
Literatur" von Fleig und Waise aus dem Jahr 1979. Wer in seinen Vorträgen und
Äußerungen nach Ergebnissen wissenschaftlicher Dissertationen sucht, der sucht
vergeblich. Von den betreffenden Hunderassen weiß er wenig bis gar nichts. Dafür
kennt sich dieser Herr umso besser mit Disziplinarverfahren aus. Als Leiter der
Münchner Polizeihundestaffel stolperte er über seine Privatgeschäfte und
Unregelmäßigkeiten im Dienst. Laut der TZ München vom 07.08.87, Bericht von
Karl-Heinz Dix, soll der Hauptkommissar seinen Dienst unregelmäßig versehen
haben und nebenbei junge Hunde aufgekauft, in der Dienststelle abgerichtet und
wieder veräußert haben. Überdies habe er eigenmächtig Diensthunde ausgetauscht.
Auch die Steuerfahndung habe die Ermittlungen aufgenommen. Einer unehrenhaften
Entlassung konnte er nur entgehen, weil er den Dienst kurz zuvor seinerseits
quittierte.
Nachdem die Karriere im Polizeidienst des Herrn B. so abrupt
ihr Ende fand, verdient sich der "Experte" nun seine Brötchen in der Hundeschule
seiner Frau und mit der Überprüfung vermeintlich gefährlicher Hunde. Insofern
kann es dem Herrn schon aus finanziellen Gesichtspunkten nur recht sein, dass
nun, nachdem der Bestand seiner ursprünglichen Klienten durch die bayerischen
Restriktionen dezimiert wurde, die Rassenliste erweitert und damit weitere
Einnahmen gesichert werden. Aber auch die erneute Diskussion über vermeintlich
gefährliche Rassen beschert Herrn B. eine weitere Einnahmequelle. Er bereißt die
Republik und liefert den zuständigen Politikern was sie wünschen: Sein
Pseudowissen über die diffamierten Hunderassen und verdrehte Fakten. Kurzum
ein Alibi für die Rasselisten. So fand auch sein Vortrag für die
Arbeitsgemeinschaft (ArgeVet) der für das Veterinärwesen zuständigen
Landesbehörden - Arbeitsgruppe für Tierschutz (AfTSCH) bei den Abgesandten der
Landesministerien großen Anklang. Dort behauptete der "Experte" B. laut
Protokoll allen Ernstes: "Charakteristisch für diese Gruppe (Bulldograssen) ist,
dass bei diesen Hunden bewusst bestimmte Kommunikationsmerkmale weggezüchtet
wurden, die für das Sozialverhalten der Hunde untereinander und gegenüber
Menschen große Bedeutung haben. Dadurch fallen im Konfliktfall die sichtbaren
Drohgebärden weitgehend weg, so dass ein Angriff dieser Hunde schwer
vorherzusehen ist. Dies begründet - neben der Beißkraft und der Bemuskelung -
die erhöhte Gefährlichkeit."
Einmal davon abgesehen, dass kein Laie dazu
in der Lage ist, die Mimik eines Hundes zu deuten (insofern ist es Unsinn aus
der angeblich innerartlich eingeschränkten Kommunikation eine erhöhte
Gefährlichkeit für den Menschen abzuleiten), möchte ich gerne die
wissenschaftlichen Arbeiten sehen, die sich mit dem Zusammenleben der zur
Debatte stehenden Hunderassen und dem Menschen befassten. Es ist eine schallende
Ohrfeige für alle mit dieser Thematik befassten Wissenschaftler und Tierärzte,
dass die Äußerungen dieses "Experten" in einem Atemzug mit den ihren genannt und
offensichtlich gleichwertig, wenn nicht höher, bewertet werden.
Als
Fazit möchte ich gerne ein aus meiner Sicht besonders zutreffendes Zitat von
Berthold Brecht verwenden und hiermit schließen: "Zeige ihnen einen roten
Kometenschweif, jage ihnen dumpfe Angst ein, und sie werden aus ihren Häusern
laufen und sich die Beine brechen. Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und
beweise ihn mit sieben Gründen, und sie werden dich einfach auslachen."
Thomas Henkenjohann 05. Juni 2001 1. Vors., Verein gegen die
Diskriminierung von Hund und Halter e. V. |