UPDATE 30.03.2003

                                          HUNDEINNOT

Rechtsanwalt

 

 

                              Kontakt                                Topmeldungen News Satzung Mitgliedsantrag Illegale Hundehaltung

 

HUNDEHALLE INKL. PRESSE

WER SIND WIR

WAS FORDERN WIR

WAS MACHEN WIR

IN EIGENER SACHE

SPENDENAUFRUFE

DEN OPFERN

GERICHTSURTEILE

HAMBURG

SCHLESWIG-HOLSTEIN

NIEDERSACHSEN

BUNDESGESETZ

GESETZGEBUNG HUND

HUNDEAUSLAUFFLÄCHEN HH

HUNDESCHULEN

TIERQUÄLEREIEN

HUNDEGESCHICHTEN

URTEIL INTERN. GERICHTSHOF

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

     

     

Was ist unser Ziel?

Wir lehnen die übereilten und dilettantischen Hundeverordnungen ab, weil:

1.   diese rechts- und verfassungswidrig sind - sie beinhalten Verstöße gegen das Recht auf  Eigentum, den Gleichheitsgrundsatz gem Art. 3 Abs. 1 GG, das Tierschutzgesetz gem § 11, das Recht auf informelle Selbstbestimmung, das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung, den Verhältnismäßigkeitgrundsatz.

2.   diese eine Scheingefahr bekämpfen: Die Beurteilung der Gefährlichkeit von Hunden anhand ihrer Rasse wird von Wissenschaftlern, Verhaltensforschern und Tierärzten abgelehnt. Siehe Gutachten von Dr. Feddersen-Petersen (Uni Kiel), Dr. Eichelberg (Uni Bonn), Prof. Dr. Unselm (Uni München), Entschließung des 22. Deutschen Tierärzte-tages, Stellungnahme des Bundesverband praktischer Tierärzte e. V., etc.

3.   diese eine Scheinsicherheit schaffen. Was hilft es Ihrem Kind, wenn es stattdessen von einem aggressiven Boxer, Rottweiler, Schäferhund etc. gebissen wird, der auf keiner Rasseliste steht?

4.   kriminelle Hundehalter ihre Hunde ohnehin nicht anmelden bzw. auf andere Rassen ausweichen. Stattdessen werden verantwortungsvolle und seriöse Hundehalter und deren Hunde bestraft - Wohnungskündigungen, Beförderungsverbot in öffentlichen Verkehrs-mitteln, 20- bis 40fache Steuersätze.

5.   sie die artgerechte Haltung verhindern. Permanenter Leinen- und Maulkorbzwang für nicht aggressive und unauffällige Hunde ist ein Verstoß gegen das Tier-schutzgesetz. Fehlende natürliche Bewegung und Sozialkontakte können unter Umständen sogar aggressives Verhalten erstmals entstehen lassen.

6.   dadurch eine Spaltung der Gesellschaft in Hundefreunde und Hundehasser erfolgt. Der Verband der Rettungs-hunde Deutschlands listet die schlimmsten Übergriffe seit dem Sommer 2000 auf: Kiel - Giftköder tötet Hundewelpen, Wuppertal - Rottweiler mit Benzin übergossen und verbrannt, Duisburg - Giftköder am Ruhrufer töten drei Hunde, Berlin - Hund an Baum aufgehängt, Düsseldorf - Mann mit Bierflasche geschlagen, weil sein Pudel bellte, Berlin - Labrador mit CS-Gas besprüht,  Detmold - Hund von Unbekannten verbrannt, Berlin - Labrador-Besitzer mit Steinen beworfen, Düsseldorf - Blindenhund am Bahnhof von Unbekannten verprügelt, Berlin - angeleinter Hund von mehreren Männern mit Eisenstangen geschlagen, Moers - Boxermischlingshündin (mit Maulkorb) mit Knüppeln zusammen-geschlagen und schwer verletzt, Kelsterbach - Boxerhündin mit Messer erstochen.

7.   Tiere ohne individuelle Auffälligkeit, nur aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit getötet werden. (Im Harburger Hafen wurde eigens zur Unterbringung und Tötung von Hunden eine 4000 qm große Lagerhalle für bis zu 300 Einzelzwinger umgebaut, die mittlerweile überfüllt ist. Dieses Vernichtungslager ist an drei Seiten vom Wasser und von einem vier Meter hohen Gitterzaun umgeben. Es wird rund um die Uhr strengstens bewacht und der Zutritt wird selbst anerkannten Tierschutzorganisationen verwehrt. Die Tiere bekommen keinen Auslauf, werden mit Medikamenten vollgepumpt und unter denkbar unwürdigsten Umständen gehalten).

8.   durch ihre Unsetzung Mio. von Steuergeldern verschwendet werden. Die Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) hat den Etat für die Finanzierung von Kindergärten, Altenheimen und sozialen Einrichtungen um 5,4 Mio. gekürzt, die jetzt für die Umsetzung der Hamburger Hundeverordnung zur Verfügung gestellt werden.

9.   ständig neue Hunderassen von den Bürokraten auf den Index gesetzt werden z. B. Bayern ab August 2001 der Rottweiler. Das Bundesland Nordrhein-Westphalen bringt es heute schon auf 42 Rassen, die von der Hundeverordnung betroffen sind. Die Rassenlisten der anderen Bundesländer werden ständig erweitert.

Wir fordern stattdessen:

1.    Eine allgemeine Aufsichtspflicht des Hundehalters für seinen Hund, unabhängig der Rasse des Hundes.

2.    Eine Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht (Chip) und Versicherungspflicht, unabhängig ihrer  Rasse.

3.    Registrierung und Bescheinigung einer unabhängigen Stelle.

4.    Der Hundehalter hat unverzüglich den Nachweis der Sachkunde über Wesen, Psychologie, Verhalten  und Gesundheit des Hundes zu erbringen, etwa durch erfolgreiche Teilnahme an einer Hundeschule  und Vorlage eines aktuellen Impfpasses.

5.    Auch die vorübergehende Weggabe des Hundes darf nur an zuverlässige Personen erfolgen.

6.    Alle Hundehalter sind  verpflichtet, ihre Hunde artgerecht zu halten und die Bestimmungen des  Tierschutzgesetzes einzuhalten. Dies gilt auch für Zucht und Handel.

7.    Die Zucht darf nur mit Hunden erfolgen, die einen Wesenstest bestanden haben und eine  Gesundheitsprüfung absolvierten. Aggressivität führt zum Zuchtausschluß.