Was ist unser Ziel?
Wir lehnen die übereilten und dilettantischen Hundeverordnungen
ab, weil:
1. diese rechts- und verfassungswidrig sind - sie beinhalten
Verstöße gegen das Recht auf Eigentum, den
Gleichheitsgrundsatz gem Art. 3 Abs. 1 GG, das Tierschutzgesetz gem § 11, das Recht auf
informelle Selbstbestimmung, das Recht auf Unversehrtheit der Wohnung, den
Verhältnismäßigkeitgrundsatz.
2. diese eine Scheingefahr bekämpfen: Die Beurteilung der
Gefährlichkeit von Hunden anhand ihrer Rasse wird von Wissenschaftlern,
Verhaltensforschern und Tierärzten abgelehnt. Siehe Gutachten von Dr. Feddersen-Petersen
(Uni Kiel), Dr. Eichelberg (Uni Bonn), Prof. Dr. Unselm (Uni München), Entschließung des
22. Deutschen Tierärzte-tages, Stellungnahme des Bundesverband praktischer Tierärzte e.
V., etc.
3. diese eine Scheinsicherheit schaffen. Was hilft es Ihrem Kind,
wenn es stattdessen von einem aggressiven Boxer, Rottweiler, Schäferhund etc. gebissen
wird, der auf keiner Rasseliste steht?
4. kriminelle Hundehalter ihre Hunde ohnehin nicht anmelden bzw.
auf andere Rassen ausweichen. Stattdessen werden verantwortungsvolle und seriöse
Hundehalter und deren Hunde bestraft - Wohnungskündigungen, Beförderungsverbot in
öffentlichen Verkehrs-mitteln, 20- bis 40fache Steuersätze.
5. sie die artgerechte Haltung verhindern. Permanenter Leinen- und
Maulkorbzwang für nicht aggressive und unauffällige Hunde ist ein Verstoß gegen das
Tier-schutzgesetz. Fehlende natürliche Bewegung und Sozialkontakte können unter
Umständen sogar aggressives Verhalten erstmals entstehen lassen.
6. dadurch eine Spaltung der Gesellschaft in Hundefreunde und
Hundehasser erfolgt. Der Verband der Rettungs-hunde Deutschlands listet die schlimmsten
Übergriffe seit dem Sommer 2000 auf: Kiel - Giftköder tötet Hundewelpen, Wuppertal -
Rottweiler mit Benzin übergossen und verbrannt, Duisburg - Giftköder am Ruhrufer töten
drei Hunde, Berlin - Hund an Baum aufgehängt, Düsseldorf - Mann mit Bierflasche
geschlagen, weil sein Pudel bellte, Berlin - Labrador mit CS-Gas besprüht, Detmold - Hund von Unbekannten verbrannt, Berlin -
Labrador-Besitzer mit Steinen beworfen, Düsseldorf - Blindenhund am Bahnhof von
Unbekannten verprügelt, Berlin - angeleinter Hund von mehreren Männern mit Eisenstangen
geschlagen, Moers - Boxermischlingshündin (mit Maulkorb) mit Knüppeln
zusammen-geschlagen und schwer verletzt, Kelsterbach - Boxerhündin mit Messer erstochen.
7. Tiere ohne individuelle Auffälligkeit, nur aufgrund ihrer
Rassezugehörigkeit getötet werden. (Im Harburger Hafen wurde eigens zur Unterbringung
und Tötung von Hunden eine 4000 qm große Lagerhalle für bis zu 300 Einzelzwinger
umgebaut, die mittlerweile überfüllt ist. Dieses Vernichtungslager ist an drei Seiten
vom Wasser und von einem vier Meter hohen Gitterzaun umgeben. Es wird rund um die Uhr
strengstens bewacht und der Zutritt wird selbst anerkannten Tierschutzorganisationen
verwehrt. Die Tiere bekommen keinen Auslauf, werden mit Medikamenten vollgepumpt und unter
denkbar unwürdigsten Umständen gehalten).
8. durch ihre Unsetzung Mio. von Steuergeldern verschwendet
werden. Die Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) hat den Etat
für die Finanzierung von Kindergärten, Altenheimen und sozialen Einrichtungen um 5,4
Mio. gekürzt, die jetzt für die Umsetzung der Hamburger Hundeverordnung zur Verfügung
gestellt werden.
9. ständig neue Hunderassen von den Bürokraten auf den Index
gesetzt werden z. B. Bayern ab August 2001 der Rottweiler. Das Bundesland
Nordrhein-Westphalen bringt es heute schon auf 42 Rassen, die von der Hundeverordnung
betroffen sind. Die Rassenlisten der anderen Bundesländer werden ständig erweitert.
Wir fordern stattdessen:
1. Eine allgemeine
Aufsichtspflicht des Hundehalters für seinen Hund, unabhängig der Rasse des Hundes.
2. Eine Registrierungs- und
Kennzeichnungspflicht (Chip) und Versicherungspflicht, unabhängig ihrer Rasse.
3. Registrierung und
Bescheinigung einer unabhängigen Stelle.
4. Der Hundehalter hat
unverzüglich den Nachweis der Sachkunde über Wesen, Psychologie, Verhalten und
Gesundheit des Hundes zu erbringen, etwa durch erfolgreiche Teilnahme an einer Hundeschule
und Vorlage eines aktuellen Impfpasses.
5. Auch die vorübergehende
Weggabe des Hundes darf nur an zuverlässige Personen erfolgen.
6. Alle Hundehalter sind verpflichtet, ihre Hunde artgerecht zu halten und
die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einzuhalten. Dies gilt auch für Zucht und
Handel.
7. Die Zucht darf nur mit Hunden
erfolgen, die einen Wesenstest bestanden haben und eine Gesundheitsprüfung
absolvierten. Aggressivität führt zum Zuchtausschluß. |