11.12.2000
22.11.2000
25.09.2000
15.09.2000
05.09.2000
17.07.2000 |
OVG:
2 Bs 306/00
3 VG 4185/00*
19 VG 3497/00
19 VG 3376/00*
9 VG 3307/00
4 VG 2849/00 |
Hundeverordnung:
Es besteht keine Pflicht, einen Hund dem Amtstierarzt vorzuführen, wenn keine
hinreichenden Anhaltspunkt für seine Gefährlichkeit vorliegen.
Die
Presseerklärung zu dieser Entscheidung finden Sie hier.
Entscheidungen
des Verwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2000 /mit * gekennzeichnete Urteile sind eventuell
noch nicht rechtskräftig,
Keine - vorläufige - Außervollzugsetzung der Hundeverordnung im Wege
eines einstweiligen Anordnungsantrags
Weitere Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur aktuellen
Hundeverordnung.
Verwaltungsgericht bestätigt die Untersagung der Haltung eines
Kampfhundes.
Aufhebung der Untersagung der Hundehaltung nach Vorlage eines
Negativzeugnisses.
Erste Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur neuen Hundeverordnung
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