UPDATE 30.03..2003

                                          HUNDEINNOT

Rechtsanwalt

 

 

                              Kontakt                               Topmeldungen News Satzung Mitgliedsantrag Illegale Hundehaltung

 

HUNDEHALLE INKL. PRESSE

WER SIND WIR

WAS FORDERN WIR

WAS MACHEN WIR

IN EIGENER SACHE

SPENDENAUFRUFE

DEN OPFERN

GERICHTSURTEILE

HAMBURG

SCHLESWIG-HOLSTEIN

NIEDERSACHSEN

BUNDESGESETZ

GESETZGEBUNG HUND

HUNDEAUSLAUFFLÄCHEN HH

HUNDESCHULEN

TIERQUÄLEREIEN

HUNDEGESCHICHTEN

URTEIL INTERN. GERICHTSHOF

RECHTSCHUTZVERSICHERUNG

     

     

    Hundeauslaufflächen

    Ein Platz für Hunde - auch in Hamburger Parks (ja, ja, der Wahlkampf war auf vollen Touren, hier sollten wohl "andere" Hundehalter gebauchpinselt werden.)

    siehe auch diese Artikel

    Olaf Scholz besucht die Diensthunde der Polizei

    Hundeauslaufflächen als Worddokument der Stadt Hamburg

    Hier als Karte dargestellt PDF-Format  Acrobat-Reader erforderlich (hier erhältlich)

    Künftig können die Bezirksämter in Hamburgs Grünanlagen leichter Hundeauslaufflächen einrichten. Auf abgegrenzten Flächen sollen Hunde unangeleint toben und laufen können, ohne den übrigen erholungssuchenden Parkbesuchern in die Quere zu kommen. Im restlichen Parkbereich sollen Hunde nach wie vor nur angeleint mitgeführt werden dürfen. Damit wird den unterschiedlichen Interessen der Parkbesucher Rechnung getragen. Der Senat hat auf seiner letzten Sitzung die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Hundeauslaufflächen dauerhaft eingerichtet werden können.

    Der Staatsrat der Umweltbehörde, Michael Pollmann, stellte heute gemeinsam mit dem Staatsrat des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten, Hans-Peter Strenge, das Konzept im Walter-Möller-Park in Altona vor. In dieser Parkanlage gibt es bereits im Rahmen eines Pilotprojektes seit rund zwei Jahren eine Hundeauslauffläche. "Hundeauslaufflächen bringen für alle Parkbesucher Vorteile: Hundehalter können ihre geliebten Vierbeiner dort nach Belieben toben lassen und die übrigen Parkbesucher können den größten Teil der Grünanlage ungestört für Freizeit und Erholung nutzen", sagte der Umweltstaatsrat. "Hundehaltung in der Stadt ist wegen des Bewegungsdranges von Hunden nicht immer einfach. Durch die bereits ausgewiesenen und noch geplanten Hundefreiflächen finden Hundeliebhaber auch in Hamburg in ihrer Nähe Flächen, auf denen ihre Hunde herumtollen können - getreu dem Spruch ´Freut sich der Hund, freut sich der Mensch´", betonte Staatsrat Hans-Peter Strenge.

    Die Möglichkeit, Hundeauslaufflächen in Grünanlagen auszuweisen, war notwendig geworden, da in Hamburg mehr als 37.000 Hunde gehalten werden und immer mehr unangeleinte Hunde in den Parks zu Konflikten mit den anderen Parkbesuchern geführt haben. Erfahrungen mit der im Walter-Möller-Park eingerichteten Auslauffläche haben gezeigt, dass mit abgegrenzten Parkflächen, auf denen Hunde spielen und laufen können, das Problem entschärft werden kann. Die Flächen müssen deutlich ausgewiesen und beispielsweise durch Bepflanzung oder Zäune eingegrenzt werden. Außerhalb der Hundeauslaufflächen ist es weiterhin verboten, Hunde unangeleint herumlaufen zu lassen. Damit soll auch den Parkbesuchern, die sich durch freilaufende Hunde gestört fühlen, eine Parknutzung nach ihren Interessen ermöglicht werden. Im Übrigen gilt die 'Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden' aus dem Sommer 2000 für die Hundeauslaufflächen gleichermaßen, wie auch sonst in Hamburg.

    Bevor ein Bezirk in einer Grünanlage eine Hundeauslauffläche einrichtet, wird zunächst geprüft, ob Flächen außerhalb der Anlage zur Verfügung stehen oder bereitgestellt werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, wird ermittelt, welche unterschiedlichen Interessen bei den Parkbesuchern hinsichtlich der Nutzung bestehen. So muss beispielsweise gewährleistet sein, dass Kindern und Jugendlichen genug Rasenflächen für Spiel und Freizeit bleiben. Da es unterschiedliche Nutzungs- und Erholungsinteressen bei den Parkbesuchern gibt, wird eine Entscheidung über eine Hundeauslauffläche nach entsprechender Diskussion vor Ort getroffen. Die Bezirksämter beteiligen die Bürgerinnen und Bürger über die örtlich zuständigen kommunalpolitischen Gremien bei der Entscheidungsfindung.

    Die Bezirksämter haben bereits in mehreren Hamburger Parkanlagen sowie auf anderen Freiflächen nach entsprechenden Beschlüssen der Bezirksversammlungen Hundeauslaufflächen eingerichtet. Weitere befinden sich in der Planung.