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Abendblatt 31.05.2001
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Die Bilder waren schrecklich, der Schock saß tief, die Reaktion erfolgte
prompt: Nur wenige Tage nachdem zwei Kampfhunde im Sommer vergangenen Jahres den
sechsjährigen Volkan in Hamburg-Wilhelmsburg regelrecht zerfetzt hatten,
erließen die Bundesländer reihenweise Verordnungen, die die beißwütigen Bestien
an die ganz kurze Leine nehmen sollten. Unter dem Eindruck von Volkans Tod war
plötzlich möglich, wovor die Länder jahrelang wegen juristischer Bedenken
zurückgeschreckt waren.Die Bilder sind schon fast vergessen, der Schock ist
verflogen, nun haben die Richter das Wort. Sie nehmen die mit heißer Nadel
gestrickten Kampfhundeverordnungen auseinander. Doch in den Niederlagen
Niedersachsens und Schleswig-Holsteins vor den Oberverwaltungsgerichten liegt
auch eine Chance. Die Chance, endlich zu einer wissenschaftlich fundierten
und juristisch haltbaren Definition zu kommen, welcher Hund gefährlich ist und
unter welchen Voraussetzungen die Gesellschaft ein Recht darauf hat, vor ihm
geschützt zu werden. Und wenn es wirklich nicht anders geht, dann muss eben
jeder Hundehalter seine geistige Reife nachweisen und jeder Hund im Wesenstest
beweisen, dass man ihn auf die Menschheit loslassen kann. Warum eigentlich
nicht? Autos müssen ja auch regelmäßig zur
Hauptuntersuchung.
Lesen Sie bitte auch:
- Leine los an der Landesgrenze?
- Die Hamburger Verordnung
- Der Anlass: Volkans Tod
- Hunde-TÜV für alle! Kommentar
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Gefahrenhundeverordnung
vom 30.5.2001 |