Revidierte Kampfhundeverordnungen
Hunde-TÜV für alle!


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    Abendblatt 31.05.2001

    Die Bilder waren schrecklich, der Schock saß tief, die Reaktion erfolgte prompt: Nur wenige Tage nachdem zwei Kampfhunde im Sommer vergangenen Jahres den sechsjährigen Volkan in Hamburg-Wilhelmsburg regelrecht zerfetzt hatten, erließen die Bundesländer reihenweise Verordnungen, die die beißwütigen Bestien an die ganz kurze Leine nehmen sollten. Unter dem Eindruck von Volkans Tod war plötzlich möglich, wovor die Länder jahrelang wegen juristischer Bedenken zurückgeschreckt waren.Die Bilder sind schon fast vergessen, der Schock ist verflogen, nun haben die Richter das Wort. Sie nehmen die mit heißer Nadel gestrickten Kampfhundeverordnungen auseinander. Doch in den Niederlagen Niedersachsens und Schleswig-Holsteins vor den Oberverwaltungsgerichten liegt auch eine Chance.
       Die Chance, endlich zu einer wissenschaftlich fundierten und juristisch haltbaren Definition zu kommen, welcher Hund gefährlich ist und unter welchen Voraussetzungen die Gesellschaft ein Recht darauf hat, vor ihm geschützt zu werden. Und wenn es wirklich nicht anders geht, dann muss eben jeder Hundehalter seine geistige Reife nachweisen und jeder Hund im Wesenstest beweisen, dass man ihn auf die Menschheit loslassen kann. Warum eigentlich nicht? Autos müssen ja auch regelmäßig zur Hauptuntersuchung.

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      vom 30.5.2001