UPDATE 07.01.2004

                                          HUNDEINNOT

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    Illegale Hundehaltung

    Wichtig!! Wer illegal einen wie im Bundesgesetz genannten Hund hält, macht sich laut Bundesgesetz vom 21.04.2001 strafbar. Wer mit so einem augenscheinlich illegalen Hund angetroffen wird und keinerlei Papiere zur Hunderasse, Herkunft oder von behördlicher Seite vorweisen und somit beweisen kann, dass der Hund NICHT dieser im Bundesgesetz genannten Rassen entspricht, riskiert und das mit Sicherheit, dass der Hund an Ort und Stelle eingezogen und wie eine beschlagnahmte Sache behandelt wird, ähnlich einem beschlagnahmten Auto, welches noch bis zur Strafverhandlung in Verwahrung bleibt. Dies gilt auch für Hunde, die so aussehen, wie ein verbotener Hund, es aber nicht sind. Da hilft dann erst mal nichts, wenn der Beamte der Meinung ist, es handelt sich um einen verbotenen Hund, dann obliegt es in der Hand des Hundehalters, nicht in der Hand der Behörde, dies zu beweisen!!!!!!!!!!!!!!!!!
    D. h. der Hund obliegt dann nicht mehr den Händen des Wirtschafts- und Ordnungsamtes, sondern der Staatsanwaltschaft und verbleibt solange dort, bis in der Strafsache per Gericht entschieden wird. Das kann Monate dauern und dann bestehen wirkliche Zweifel, ob man das Tier wieder erhält...
    Wir bitten Euch, hierüber auch Eure Hundefreunde und andere Hundehalter zu informieren, dies ist eine bundesweite Regelung und betrifft nicht nur Hamburg.