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Illegale Hundehaltung Wichtig!! Wer illegal einen wie im Bundesgesetz genannten Hund hält, macht sich
laut Bundesgesetz vom 21.04.2001 strafbar. Wer
mit so einem augenscheinlich illegalen Hund angetroffen wird und keinerlei Papiere zur
Hunderasse, Herkunft oder von behördlicher Seite vorweisen und somit beweisen kann, dass
der Hund NICHT dieser im Bundesgesetz genannten Rassen entspricht, riskiert und
das mit Sicherheit, dass der Hund an Ort und Stelle eingezogen und wie eine beschlagnahmte
Sache behandelt wird, ähnlich einem beschlagnahmten Auto, welches noch bis zur
Strafverhandlung in Verwahrung bleibt. Dies
gilt auch für Hunde, die so aussehen, wie ein verbotener Hund, es aber nicht sind. Da
hilft dann erst mal nichts, wenn der Beamte der Meinung ist, es handelt sich um einen
verbotenen Hund, dann obliegt es in der Hand des Hundehalters, nicht in der Hand der
Behörde, dies zu beweisen!!!!!!!!!!!!!!!!! |
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