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Jetzt neue Rechtslage - Alles blickt nun
nach Berlin 
Hannover/Kiel - Noch
ein Sieg für Kampfhundhalter: Auch in Niedersachsen ist die
Gefahrhundeverordnung des Landes in Teilen nichtig, urteilte gestern das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Vier Halter hatten geklagt. Erst am
Vortag hatte das Schleswig-Holsteinische OVG in Schleswig die
Kampfhundeverordnung des nördlichen Bundeslandes teilweise verworfen. Begründung
der Richter in Lüneburg wie in Schleswig: In den Verordnungen werde der
Gleichheitsgrundsatz verletzt. Ob ein Hund gefährlich und ein Kampfhund ist,
dürfe nicht allein nach dessen Rasse beurteilt werden. "Es gibt nur gefährliche
Hunde-Individuen, aber keine gefährlichen Rassen an sich", sagte der Lüneburger
OVG-Richter Dieter Heidelmann. Die höchsten Verwaltungsgerichte in Hamburg
und in Mecklenburg-Vorpommern hatten dagegen erst vor kurzem die dort gültigen
Rasselisten bestätigt. Doch nicht allein die Kampfhund-Rechtsprechung ist in den
norddeutschen Bundesländern unterschiedlich, auch die Rechtslage könnte bald
noch stärker als bisher auseinanderklaffen.
Was in Hamburg gängige Praxis
ist, muss es in Schleswig-Holstein und Niedersachsen noch lange nicht sein. So
sollen in Niedersachsen laut OVG-Urteil als besonders gefährlich eingestufte
Hunde (Bullterrier, Pitbull, American Staffordshire) nach bestandenem Wesenstest
nicht mehr unfruchtbar gemacht werden und nicht mehr einen Maulkorb tragen
müssen. Wird der Wesenstest nicht bestanden, sollen die Hunde nicht wie bislang
vorgeschrieben getötet werden. Nach Ansicht der Lüneburger Richter genügen Leine
und Maulkorb.
So wird es wohl kommen, denn Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) will gegen das OVG-Urteil nicht
Revision einlegen, sondern die Gefahrhundeverordnung bis Ende des Jahres
entsprechend der Vorgaben aus Lüneburg verändern - und womöglich auf
Schäferhunde, Doggen und Boxer ausweiten. Das Gericht hatte nämlich bemängelt,
dass Dobermann und Rottweiler als Gefahrtier gelten und erst nach bestandenem
Wesenstest vom Maulkorb befreit werden, der Schäferhund aber nicht. "Wir
überlegen, ob wir diese Anregung aufnehmen und um Dogge und Boxer erweitern",
sagte Bartels.
Der Deutsche Tierschutzbund hat die Bundesländer
aufgefordert, auf Rasseeinteilungen in ihren Kampfhundeverordnungen zu
verzichten. Klagen gegen solche Regelungen sind auch in Rheinland-Pfalz, Berlin,
Brandenburg und Hessen anhängig. Der Lüneburger OVG-Richter Heidelmann sagte, es
müsse möglichst zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen.
Legt
Niedersachsen, wie von Bartels angekündigt, tatsächlich nicht Revision beim
Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Berlin ein, obwohl das OVG Lüneburg sie
ausdrücklich zugelassen hat, ist zumindest eine gute Chance auf ein
höchstrichterliches Urteil zu den Kampfhundeverordnungen vertan. Das OVG
Schleswig hatte nämlich eine Revision gegen sein Urteil ausdrücklich nicht
zugelassen. Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Buß (SPD) hat angekündigt,
das Land werde dagegen "auf jeden Fall" Beschwerde einlegen. Buß übte heftige
Urteilsschelte: "Die Richter wollen offensichtlich, dass ein Hund erst beißt,
bevor er als gefährlich eingestuft wird."
Ob das BVG der Beschwerde aus
Kiel stattgibt und das Schleswiger Urteil überprüft, entscheiden die Berliner
Richter selbst. Das BVG sei nicht zuständig, weil es um Landesrecht gehe, sagte
ein Gerichtsprecher dem Hamburger Abendblatt. Diese Hürde sei aber "nicht
unüberwindlich".
Bis zu einer Entscheidung in Berlin werden Bundesländer
und Kampfhundhalter Geduld aufbringen müssen. Beschlüsse über die eigene
Zuständigkeit dauern beim BVG zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Und bei
Fällen von grundsätzlicher Bedeutung manchmal noch etwas
länger.
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