Gerichte kippen die Kampfhundeverordnungen in Hamburgs Nachbarländern
Leine los an der Landesgrenze?


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    Juni 2001

    Jetzt neue Rechtslage - Alles blickt nun nach Berlin


    Hannover/Kiel - Noch ein Sieg für Kampfhundhalter: Auch in Niedersachsen ist die Gefahrhundeverordnung des Landes in Teilen nichtig, urteilte gestern das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg. Vier Halter hatten geklagt. Erst am Vortag hatte das Schleswig-Holsteinische OVG in Schleswig die Kampfhundeverordnung des nördlichen Bundeslandes teilweise verworfen. Begründung der Richter in Lüneburg wie in Schleswig: In den Verordnungen werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Ob ein Hund gefährlich und ein Kampfhund ist, dürfe nicht allein nach dessen Rasse beurteilt werden. "Es gibt nur gefährliche Hunde-Individuen, aber keine gefährlichen Rassen an sich", sagte der Lüneburger OVG-Richter Dieter Heidelmann.
    Die höchsten Verwaltungsgerichte in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern hatten dagegen erst vor kurzem die dort gültigen Rasselisten bestätigt. Doch nicht allein die Kampfhund-Rechtsprechung ist in den norddeutschen Bundesländern unterschiedlich, auch die Rechtslage könnte bald noch stärker als bisher auseinanderklaffen.
       

    Was in Hamburg gängige Praxis ist, muss es in Schleswig-Holstein und Niedersachsen noch lange nicht sein. So sollen in Niedersachsen laut OVG-Urteil als besonders gefährlich eingestufte Hunde (Bullterrier, Pitbull, American Staffordshire) nach bestandenem Wesenstest nicht mehr unfruchtbar gemacht werden und nicht mehr einen Maulkorb tragen müssen. Wird der Wesenstest nicht bestanden, sollen die Hunde nicht wie bislang vorgeschrieben getötet werden. Nach Ansicht der Lüneburger Richter genügen Leine und Maulkorb.
       

    So wird es wohl kommen, denn Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD) will gegen das OVG-Urteil nicht Revision einlegen, sondern die Gefahrhundeverordnung bis Ende des Jahres entsprechend der Vorgaben aus Lüneburg verändern - und womöglich auf Schäferhunde, Doggen und Boxer ausweiten. Das Gericht hatte nämlich bemängelt, dass Dobermann und Rottweiler als Gefahrtier gelten und erst nach bestandenem Wesenstest vom Maulkorb befreit werden, der Schäferhund aber nicht. "Wir überlegen, ob wir diese Anregung aufnehmen und um Dogge und Boxer erweitern", sagte Bartels.
       

    Der Deutsche Tierschutzbund hat die Bundesländer aufgefordert, auf Rasseeinteilungen in ihren Kampfhundeverordnungen zu verzichten. Klagen gegen solche Regelungen sind auch in Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Hessen anhängig. Der Lüneburger OVG-Richter Heidelmann sagte, es müsse möglichst zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen.
       

    Legt Niedersachsen, wie von Bartels angekündigt, tatsächlich nicht Revision beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Berlin ein, obwohl das OVG Lüneburg sie ausdrücklich zugelassen hat, ist zumindest eine gute Chance auf ein höchstrichterliches Urteil zu den Kampfhundeverordnungen vertan. Das OVG Schleswig hatte nämlich eine Revision gegen sein Urteil ausdrücklich nicht zugelassen. Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Buß (SPD) hat angekündigt, das Land werde dagegen "auf jeden Fall" Beschwerde einlegen. Buß übte heftige Urteilsschelte: "Die Richter wollen offensichtlich, dass ein Hund erst beißt, bevor er als gefährlich eingestuft wird."
       

    Ob das BVG der Beschwerde aus Kiel stattgibt und das Schleswiger Urteil überprüft, entscheiden die Berliner Richter selbst. Das BVG sei nicht zuständig, weil es um Landesrecht gehe, sagte ein Gerichtsprecher dem Hamburger Abendblatt. Diese Hürde sei aber "nicht unüberwindlich".
       

    Bis zu einer Entscheidung in Berlin werden Bundesländer und Kampfhundhalter Geduld aufbringen müssen. Beschlüsse über die eigene Zuständigkeit dauern beim BVG zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Und bei Fällen von grundsätzlicher Bedeutung manchmal noch etwas länger.