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Juni
2001 |
Lüneburg. Die
niedersächsische Gefahrtier-Verordnung ist in Teilen nichtig. Das hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden. Die Richter strichen
Dobermänner und Rottweiler von der Liste der Gefahrtiere. Außerdem kritisierten
sie den Maulkorbzwang auch für Hunde, die im Wesenstest lammfromm waren.
Gleichzeitig ließ der 11. Senat aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht
zu: Damit will er eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Kampfhunden
erreichen. Beim Verhandlungsbeginn am Montag vor einer Woche hatten vier
Parteien - der Halter eines American Staffordshire Terriers, die Tierheime
Lüneburg und Hannover sowie die Züchter und Besitzer verschiedener Rottweiler -
in einer mündlichen Verhandlung vor dem OVG die Kampfhunde-Verordnung attackiert
(die LZ berichtete). Gestern wurde ihnen in drei Fällen zum Teil, in einem Fall
in vollem Umfang Recht gegeben. Die Richter bemängelten vor allem, dass
Hunde nur auf Grund ihrer Rassenzugehörigkeit und nicht auf Grund ihrer
individuellen Aggressivität bewertet würden. Zudem sprachen sie sich gegen die
Tötung jener Hunde aus, die den Wesenstest nicht bestanden haben. Sie strichen
Rottweiler und Dobermänner von der Liste der so genannten Kategorie II-Hunde.
Zwar gehe von den erfassten Hunderassen grundsätzlich eine "abstrakte Gefahr
für die öffentliche Sicherheit in Gestalt des Lebens und der Gesundheit von
Menschen und Tieren aus", räumte der Vorsitzende Richter Dr. Dieter Heidel- mann
ein. Dennoch sei die Verord- nung in vier Punkten rechtswidrig
undwidersprecheden Grundsätzen derVerhältnismäßigkeit und Gleichheit. Punkt
eins betreffe das strikte Haltungs- und Zuchtverbot der als besonders gefährlich
eingestuften Rassen: Dieses sei zur Gefahrenabwehr überflüssig. Regelmäßige
Wesenstests seien ein milderes, dennoch ebenso wirksames Mittel, um einen
verbesserten Schutz vor derartigen Tieren zu erreihen. Zudem sei das Gebot der
Unfruchtbarmachung nichtig. Punkt zwei behandle den Zwang zum Maulkorb auch
für jene Hunde, die den Test bestanden hätten: Diese Maßnahme könne sich nach
Angaben von Verhaltensforschern sogar aggressionsfördernd auswirken.
Drittens verstoße die vorgeschriebenen Tötung von jenen Kategorie I-Hunden,
die den Wesenstest nicht bestan- den hätten, gegen den allgemeinen
Gleichheitsgrundsatz, da diese Maßnahme für Hunde der Kategorie II in derselben
Situation nicht vorgesehen sei. Für diese Hunde gelte ein ständiger Maul- und
Leinenzwang als ausreichend. Viertens bestehe eine nicht zu rechtfertigende
Ungleichbehandlung in der Katalogisierung der Kategorie II-Hunde: Neben den
klassischen Kampfhunden seien hier von den sogenannten Schutzhunden lediglich
die Rassen Rottweiler und Dobermann - nicht aber beispielsweise der Deutsche
Schäferhund - zu finden, der nicht minder häufiger in den Beißstatistiken
auftaucht. Da das Gericht aber nicht befugt ist, weitere Hunde in der Liste zu
erfassen, komme lediglich in Betracht, die Erfassung der Rassen Dobermann und
Rottweiler für nichtig zu erklären. Besonders über diesen Aspekt zeigte sich
Andreas Förster, ehemaliger Vorsitzender des Tierschutzvereins Lüneburg, dann
auch erfreut: "Die Richter sind unseren Anträgen im Grundsatz gefolgt. Das
bedeutet eine Erleichterung für die Hundehalter und somit für uns die Chance,
auch solche Tiere besser vermitteln zu können", sagte er. Alexander Blume,
Rechtsanwalt des Vereins, rechnet damit, dass das Land Revision einlegt. Die
Aufnahme von weiteren Tieren in die Liste der gefährlichen Rassen hält er
hingegen für eher unwahrscheinlich: "Bei der großen Anzahl etwa von
Schäferhunden würde man einen immensen, praktisch nicht mehr zu bewältigenden
Verwaltungsaufwand produzieren", glaubt er. Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels begrüßte das Urteil und kündigte an, die
Verordnung im Sinne des Urteils zu überarbeiten und in Teilen sogar noch zu
verschärfen. Bartels neigt dazu, die verbindliche Tötung auf alle Hunde
auszuweiten, die den Wesenstest nicht bestehen - unabhängig von der Rasse.
Bislang ist dies nur für bestimmte Rassen vorgeschrieben.
"Solche und
solche bei Mensch und Tier"
Reaktionen cec Lüneburg. Die
Reaktionen auf das Urteil des Oberverwaltungsgericht ähneln sich - Jürgen
Lohmeyer, Besitzer eines Rottweilers, bringt es auf den Punkt: "Es gibt solche
und solche, ob beim Menschen oder beim Tier. Es kommt nicht auf die Rasse an,
sondern auf den, der mit dem Hund umgeht." Das Wesen seiner siebenjährigen Gipsy
hat der Leiter der Landwehr-Gemeinschaft nicht testen lassen. "Der Aufwand hätte
nicht gelohnt."
Pamela Brandes besitzt zwei Rottweiler - und ist nach
dem OVG-Urteil sauer. Durch Begleithundeprüpfung und Sachkundenachweis hatte sie
ihre Tiere vom Maulkorbzwang befreien lassen. "Arbeit, Zeit und Geld - alles
umsonst."
Hans-Otto Köster, Leiter der DRK-Rettungshundestaffel, sagt:
"Egal welche Rasse, es ist der Besitzer, der das Tier aggressiv macht." Dabei
seien gerade Hunde der Kategorie I häufig "hervorragende Sucher". Er fordert
einen Hundeführerschein.
So auch Bernd Schwehm, Vorsitzender des
Polizeihundevereins: "Der muss gemacht werden, bevor sich jemand einen Hund
kauft." Schwehm unterstützt die Idee der Vereinigung Deutscher Hundevereine,
dass auch Familienmitglieder eines Halters ihre Sachkunde nachweisen müssen.
Tierarzt Dr. Uwe Zimmermann erleichtert: "Wir mussten tierschutzwidrig
Hunde einschläfern - eine schwere Belastung. Auf den Hamburger Vorfall wurde mit
einem undurchdachten Gesetz reagiert, das sie jetzt Gott sei Dank teilweise
zurückgenommen haben". Ihm gehe es nicht darum, "gefährliche Hunde zu
bagatellisieren", doch könne die Gefahr nicht an der Rasse festgemacht werden,
sie sei ein Halterproblem.
Astrid Neuber, mit ihrem eineinhalbjährigen
Sohn Lennart im Clamartpark unterwegs, sagt: "Gut, dass die Hunde nicht mehr
getötet werden. Ohne Maulkorb ist okay, wenn ich mich darauf verlassen kann,
dass der Wesenstest streng genommen wird. Ich bin für Leinenzwang, weil Kinder
unbedarft auf Hunde zugehen."
Nils Dickoff (11), ebenfalls Passant im
Park, meint: "Hunde können auch nach einem Test wieder scharf gemacht
werden. |