Richter monieren pauschale Rassendiskriminierung

Rottweiler und Dobermänner von der Liste der Kategorie II-Hunde gestrichen


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    Juni 2001

    Lüneburg. Die niedersächsische Gefahrtier-Verordnung ist in Teilen nichtig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden. Die Richter strichen Dobermänner und Rottweiler von der Liste der Gefahrtiere. Außerdem kritisierten sie den Maulkorbzwang auch für Hunde, die im Wesenstest lammfromm waren. Gleichzeitig ließ der 11. Senat aber die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu: Damit will er eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Kampfhunden erreichen.
    Beim Verhandlungsbeginn am Montag vor einer Woche hatten vier Parteien - der Halter eines American Staffordshire Terriers, die Tierheime Lüneburg und Hannover sowie die Züchter und Besitzer verschiedener Rottweiler - in einer mündlichen Verhandlung vor dem OVG die Kampfhunde-Verordnung attackiert (die LZ berichtete). Gestern wurde ihnen in drei Fällen zum Teil, in einem Fall in vollem Umfang Recht gegeben.
    Die Richter bemängelten vor allem, dass Hunde nur auf Grund ihrer Rassenzugehörigkeit und nicht auf Grund ihrer individuellen Aggressivität bewertet würden. Zudem sprachen sie sich gegen die Tötung jener Hunde aus, die den Wesenstest nicht bestanden haben. Sie strichen Rottweiler und Dobermänner von der Liste der so genannten Kategorie II-Hunde.
    Zwar gehe von den erfassten Hunderassen grundsätzlich eine "abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit in Gestalt des Lebens und der Gesundheit von Menschen und Tieren aus", räumte der Vorsitzende Richter Dr. Dieter Heidel- mann ein. Dennoch sei die Verord- nung in vier Punkten rechtswidrig undwidersprecheden Grundsätzen derVerhältnismäßigkeit und Gleichheit.
    Punkt eins betreffe das strikte Haltungs- und Zuchtverbot der als besonders gefährlich eingestuften Rassen: Dieses sei zur Gefahrenabwehr überflüssig. Regelmäßige Wesenstests seien ein milderes, dennoch ebenso wirksames Mittel, um einen verbesserten Schutz vor derartigen Tieren zu erreihen. Zudem sei das Gebot der Unfruchtbarmachung nichtig.
    Punkt zwei behandle den Zwang zum Maulkorb auch für jene Hunde, die den Test bestanden hätten: Diese Maßnahme könne sich nach Angaben von Verhaltensforschern sogar aggressionsfördernd auswirken.
    Drittens verstoße die vorgeschriebenen Tötung von jenen Kategorie I-Hunden, die den Wesenstest nicht bestan- den hätten, gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz, da diese Maßnahme für Hunde der Kategorie II in derselben Situation nicht vorgesehen sei. Für diese Hunde gelte ein ständiger Maul- und Leinenzwang als ausreichend.
    Viertens bestehe eine nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung in der Katalogisierung der Kategorie II-Hunde: Neben den klassischen Kampfhunden seien hier von den sogenannten Schutzhunden lediglich die Rassen Rottweiler und Dobermann - nicht aber beispielsweise der Deutsche Schäferhund - zu finden, der nicht minder häufiger in den Beißstatistiken auftaucht. Da das Gericht aber nicht befugt ist, weitere Hunde in der Liste zu erfassen, komme lediglich in Betracht, die Erfassung der Rassen Dobermann und Rottweiler für nichtig zu erklären.
    Besonders über diesen Aspekt zeigte sich Andreas Förster, ehemaliger Vorsitzender des Tierschutzvereins Lüneburg, dann auch erfreut: "Die Richter sind unseren Anträgen im Grundsatz gefolgt. Das bedeutet eine Erleichterung für die Hundehalter und somit für uns die Chance, auch solche Tiere besser vermitteln zu können", sagte er.
    Alexander Blume, Rechtsanwalt des Vereins, rechnet damit, dass das Land Revision einlegt. Die Aufnahme von weiteren Tieren in die Liste der gefährlichen Rassen hält er hingegen für eher unwahrscheinlich: "Bei der großen Anzahl etwa von Schäferhunden würde man einen immensen, praktisch nicht mehr zu bewältigenden Verwaltungsaufwand produzieren", glaubt er.
    Niedersachsens Landwirtschaftsminister Uwe Bartels begrüßte das Urteil und kündigte an, die Verordnung im Sinne des Urteils zu überarbeiten und in Teilen sogar noch zu verschärfen. Bartels neigt dazu, die verbindliche Tötung auf alle Hunde auszuweiten, die den Wesenstest nicht bestehen - unabhängig von der Rasse. Bislang ist dies nur für bestimmte Rassen vorgeschrieben.

    "Solche und solche bei Mensch und Tier"

    Reaktionen
    cec Lüneburg. Die Reaktionen auf das Urteil des Oberverwaltungsgericht ähneln sich - Jürgen Lohmeyer, Besitzer eines Rottweilers, bringt es auf den Punkt: "Es gibt solche und solche, ob beim Menschen oder beim Tier. Es kommt nicht auf die Rasse an, sondern auf den, der mit dem Hund umgeht." Das Wesen seiner siebenjährigen Gipsy hat der Leiter der Landwehr-Gemeinschaft nicht testen lassen. "Der Aufwand hätte nicht gelohnt."

    Pamela Brandes besitzt zwei Rottweiler - und ist nach dem OVG-Urteil sauer. Durch Begleithundeprüpfung und Sachkundenachweis hatte sie ihre Tiere vom Maulkorbzwang befreien lassen. "Arbeit, Zeit und Geld - alles umsonst."

    Hans-Otto Köster, Leiter der DRK-Rettungshundestaffel, sagt: "Egal welche Rasse, es ist der Besitzer, der das Tier aggressiv macht." Dabei seien gerade Hunde der Kategorie I häufig "hervorragende Sucher". Er fordert einen Hundeführerschein.

    So auch Bernd Schwehm, Vorsitzender des Polizeihundevereins: "Der muss gemacht werden, bevor sich jemand einen Hund kauft." Schwehm unterstützt die Idee der Vereinigung Deutscher Hundevereine, dass auch Familienmitglieder eines Halters ihre Sachkunde nachweisen müssen.

    Tierarzt Dr. Uwe Zimmermann erleichtert: "Wir mussten tierschutzwidrig Hunde einschläfern - eine schwere Belastung. Auf den Hamburger Vorfall wurde mit einem undurchdachten Gesetz reagiert, das sie jetzt Gott sei Dank teilweise zurückgenommen haben". Ihm gehe es nicht darum, "gefährliche Hunde zu bagatellisieren", doch könne die Gefahr nicht an der Rasse festgemacht werden, sie sei ein Halterproblem.

    Astrid Neuber, mit ihrem eineinhalbjährigen Sohn Lennart im Clamartpark unterwegs, sagt: "Gut, dass die Hunde nicht mehr getötet werden. Ohne Maulkorb ist okay, wenn ich mich darauf verlassen kann, dass der Wesenstest streng genommen wird. Ich bin für Leinenzwang, weil Kinder unbedarft auf Hunde zugehen."

    Nils Dickoff (11), ebenfalls Passant im Park, meint: "Hunde können auch nach einem Test wieder scharf gemacht werden.