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So kann man es natürlich auch
sehen, --- blind ist, wer die Augen schließt...
Ministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Forsten
30.05.01
BSo kann man es natürlich auch
sehen, --- blind ist, wer die Augen schließt...
Ministerium für Landwirtschaft,
Ernährung und Forsten
30.05.01
Bartels zum "Lüneburger
Urteil":
"Gefahrtier-VO in den wichtigen Punkten
bestätigt"
"Der Schutz des Menschen hat
Priorität.
Die das ändern wollten, haben
verloren", so reagierte Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels spontan auf
das heute verkündete Urteil der Lüneburger Oberverwaltungsrichter.
Daran ändere auch das Urteil "teilweise
nichtig" nichts, weil die Richter damit nicht die
Gefahrtier-VO insgesamt meinen, sondern neben der Forderung "kein
grundsätzliches Haltungsverbot für Hunde der
Kategorie 1" lediglich weiter fordern: "keine
Unfruchtbarkeitsmachung nach
bestandenem Wesenstest".
Außerdem "keine Tötung nach nicht
bestandenem Wesenstest", stattdessen lebenslanger
Maulkorb- und Leinenzwang. Ferner "keinen Maulkorbzwang nach bestandenem
Wesenstest für Kat.-1-Hunde".
Zusätzlich wird bemängelt, dass in der
Kat.-2-Liste von den so genannten Schutzhunden lediglich die Rassen Dobermann und Rottweiler aufgeführt
werden. Was gegen das Gleichheitsprinzip
verstoße. Beide Rassen könnten daher "gestrichen"
werden. Als Alternative regten die Richter an, weitere Schutzhunderassen hinzuzufügen, z. B. Schäferhund,
Dogge und Boxer.
Die Kläger hätten sich mit ihren Anträgen
ausschließlich auf den vermeintlichen Schutz des
Tieres konzentriert und dabei offensichtlich übersehen, dass die zum Gefahrenabwehrrecht gehörende
Niedersächsische Gefahrtierverordnung einzig und allein die Menschen vor gefährlichen
Tieren zu schützen habe, so Bartels
weiter.
Seit die Gefahrtier-VO in Kraft getreten
sei, habe es in Niedersachsen keine schlimmen Beißzwischenfälle mehr gegeben.
Außerdem sei mit der Gefahrtier-VO einhergehend
"ein Ruck durch unsere Gesellschaft gegangen": Der Mensch habe sich zunehmend seiner Verantwortung gegenüber dem Mitgeschöpf Hund
erinnert.
Was sich sowohl im öffentlichen
Erscheinungsbild widerspiegele wie auch in der sogenannten "Beißstatistik", so Bartels
weiter.
"Weg vom Statussymbol Hund, weg von dem
Missbrauch des Hundes", diese in sie gesetzten Erwartungen habe die
Gefahrtier-VO ohne Abstriche erfüllt, betonte Bartels. Und dass dieses die Lüneburger Richter grundsätzlich auch
so beurteilen, freue ihn. |