Oberverwaltungs-Gerichte erklärten Kampfhundeverordnungen für

verfassungswidrig


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    Juni 2001

    2. Landeshundverordnung gekippt

     

    FDP-Klinger fordert erneut sofortige Rücknahme aller Kampfhundeverordnungen

    und des Bundeshundegesetzes

     

     

    nachdem die schleswig-holsteinische Kampfhunde-Verordnung gestern vom

    Oberverwaltungsgericht in Schleswig in wesentlichen Teilen für nichtig

    erklärt wurde, hat heute nun auch das nieder-sächsische

    Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Landeshunde-verordnung für insgesamt

    verfassungswidrig erklärt.

     

    Hier die aktuellen Meldung des Norddeutschen

    Rundfunks Hannover von heute 11.00 Uhr im einzelnen:

    Lüneburg (dpa/Ini) -

     

    Die niedersächsische Kampfhundeverordnung ist in

    wesentlichen Teilen nichtig oder rechtswidrig. Das hat das Lüneburger

    Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in vier Musterverfahren

    entschieden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen, um

    möglichst eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen. Das Gericht sah den

    Gleichheitsgrundsatz in gleich vier Punkten überschritten. Es gäbe nur

    einzelne gefährliche Hunde, aber keine gefährlichen Rassen an sich, sagte

    der Richter Dieter Heidelmann.

     

    Die von weiteren zahlreichen Klägergruppen angerufenen

    Oberverwaltungsgerichte in den übrigen Bundesländern prüfen zur Zeit noch

    die Wirksamkeit der jeweiligen Landeshunde-verordnungen, in denen

    verschiedene Hunderassen für besonders gefährlich erklärt wurden, obwohl

    alle internationalen Wissenschaftler und Experten der genetischen oder

    sonstigen besonderen Gefährlichkeit einzelner Hunderassen nachdrücklich

    widersprechen.

     

    Im Düsseldorf wird am 26. Juni auf Antrag der FDP im Landesparlament erneut

    über die strittige NRW-Landeshunde-verordnung abgestimmt, die dort ca. 700

    Tsd. ordentliche Hunde-halterfamilien einschränkt und juristisch wie

    politisch in höchstem Maße umstritten ist. Das Oberverwaltungsgericht in

    Kassel hat bezüglich der in Hessen beklagten Landes-"Kampfhunde"-Ver-ordnung

    für Ende August mehrere Prozesstage terminiert, an dem diese Wissenschaftler

    gutachterliche Aussagen vor Gericht tätigen sollen.

     

    Eine Entscheidung in Hessen wird für Anfang September erwartet. Auch der

    europäische Verbraucherschutz David Byrne äußerte sich kritisch zu den

    Verordnungen und dem Bundeshundegesetz und verlangte von der Bundesregierung

    seit Wochen wissenschaftliche Beweise, die diese allerdings eingestandener

    Weise nicht erbringen konnte.

     

    FDP-Politiker Werner Klinger, der sich im übrigen mit seinen Parteifreunden

    im Hessischen Landtag, sowie auch im Bundestag im Einklang sieht, forderte

    mit einer Presseerklärung den hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU)

    erneut auf, seine hunde-rassistische Verordnung, die über zehntausende von

    hessischen Familien gesellschaftliche Ächtung, hohe Kosten und großes Leid

    gebracht haben, sofort zurückzunehmen und sich persönlich bei den unschuldig

    Betroffenen zu entschuldigen.

    Klinger: Eine Umkehrung der Beweislast verstößt gegen das

    Rechts-staatsprinzip, die Missachtung des Datenschutzes im Zusammen-hang mit

    der Haltung bestimmter Hunderassen, die noch nicht einmal statistisch

    besonders aufgefallen sind, verstoße laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten

    gegen das Bundesdatenschutzge-setz. Die Einschränkung der Unverletzlichkeit

    der Wohnung durch das rot-grüne Bundeshundegesetz verstoße gegen das

    Grundgesetz, Art 13. Die durch die Sommerloch-Kampagne der Bildzeitung

    entstandene "Volksverhetzung der besonderen Art" hat, so Klinger, die Köpfe

    der Menschen mit Panik gefüllt und viele Landes- und Bundespolitiker zum

    blinden Aktionismus genötigt. Es zeige sich jetzt, dass man ein Land nicht

    dadurch regieren kann, in dem man sich an die Forderung der Boulevardmedien

    zu eigen macht, sondern in dem man sich von Fachleute beraten lasse.

    Innenminister Bouffier zeichne sich dadurch aus, dass er die Beratung

    international anerkannter Wissenschaftler stets abgelehnt habe, und sich

    grundgesetzverletzende Forderungen der rot-grünen Bundesregierungen zueigen

    gemacht habe. Klinger schätzt, dass die dadurch verursachten Schäden durch

    Schadensersatzansprüche von Betroffenen allein in Hessen in Hunderte von

    Millionen zu beziffern sind.

    30.05.2001 Kli

     

    Es grüßt Sie alle sehr herzlich

    Werner Klinger & das Hermesteam