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2. Landeshundverordnung gekippt
FDP-Klinger fordert erneut sofortige Rücknahme aller
Kampfhundeverordnungen
und des Bundeshundegesetzes
nachdem die schleswig-holsteinische Kampfhunde-Verordnung gestern
vom
Oberverwaltungsgericht in Schleswig in wesentlichen Teilen für
nichtig
erklärt wurde, hat heute nun auch das nieder-sächsische
Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Landeshunde-verordnung für
insgesamt
verfassungswidrig erklärt.
Hier die aktuellen Meldung des Norddeutschen
Rundfunks Hannover von heute 11.00 Uhr im einzelnen:
Lüneburg (dpa/Ini) -
Die niedersächsische Kampfhundeverordnung ist in
wesentlichen Teilen nichtig oder rechtswidrig. Das hat das
Lüneburger
Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in vier
Musterverfahren
entschieden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde
zugelassen, um
möglichst eine bundeseinheitliche Regelung zu erreichen. Das Gericht
sah den
Gleichheitsgrundsatz in gleich vier Punkten überschritten. Es gäbe
nur
einzelne gefährliche Hunde, aber keine gefährlichen Rassen an sich,
sagte
der Richter Dieter Heidelmann.
Die von weiteren zahlreichen Klägergruppen angerufenen
Oberverwaltungsgerichte in den übrigen Bundesländern prüfen zur Zeit
noch
die Wirksamkeit der jeweiligen Landeshunde-verordnungen, in
denen
verschiedene Hunderassen für besonders gefährlich erklärt wurden,
obwohl
alle internationalen Wissenschaftler und Experten der genetischen
oder
sonstigen besonderen Gefährlichkeit einzelner Hunderassen
nachdrücklich
widersprechen.
Im Düsseldorf wird am 26. Juni auf Antrag der FDP im Landesparlament
erneut
über die strittige NRW-Landeshunde-verordnung abgestimmt, die dort
ca. 700
Tsd. ordentliche Hunde-halterfamilien einschränkt und juristisch
wie
politisch in höchstem Maße umstritten ist. Das Oberverwaltungsgericht
in
Kassel hat bezüglich der in Hessen beklagten
Landes-"Kampfhunde"-Ver-ordnung
für Ende August mehrere Prozesstage terminiert, an dem diese
Wissenschaftler
gutachterliche Aussagen vor Gericht tätigen sollen.
Eine Entscheidung in Hessen wird für Anfang September erwartet. Auch
der
europäische Verbraucherschutz David Byrne äußerte sich kritisch zu
den
Verordnungen und dem Bundeshundegesetz und verlangte von der
Bundesregierung
seit Wochen wissenschaftliche Beweise, die diese allerdings
eingestandener
Weise nicht erbringen konnte.
FDP-Politiker Werner Klinger, der sich im übrigen mit seinen
Parteifreunden
im Hessischen Landtag, sowie auch im Bundestag im Einklang sieht,
forderte
mit einer Presseerklärung den hessischen Innenminister Volker
Bouffier (CDU)
erneut auf, seine hunde-rassistische Verordnung, die über
zehntausende von
hessischen Familien gesellschaftliche Ächtung, hohe Kosten und großes
Leid
gebracht haben, sofort zurückzunehmen und sich persönlich bei den
unschuldig
Betroffenen zu entschuldigen.
Klinger: Eine Umkehrung der
Beweislast verstößt gegen das
Rechts-staatsprinzip, die Missachtung des Datenschutzes im
Zusammen-hang mit
der Haltung bestimmter Hunderassen, die noch nicht einmal
statistisch
besonders aufgefallen sind, verstoße laut dem
Bundesdatenschutzbeauftragten
gegen das Bundesdatenschutzge-setz. Die Einschränkung der
Unverletzlichkeit
der Wohnung durch das rot-grüne Bundeshundegesetz verstoße gegen
das
Grundgesetz, Art 13. Die durch die Sommerloch-Kampagne der
Bildzeitung
entstandene "Volksverhetzung der besonderen Art" hat, so Klinger, die
Köpfe
der Menschen mit Panik gefüllt und viele Landes- und Bundespolitiker
zum
blinden Aktionismus genötigt. Es zeige sich jetzt, dass man ein Land
nicht
dadurch regieren kann, in dem man sich an die Forderung der
Boulevardmedien
zu eigen macht, sondern in dem man sich von Fachleute beraten
lasse.
Innenminister Bouffier zeichne sich dadurch aus, dass er die
Beratung
international anerkannter Wissenschaftler stets abgelehnt habe, und
sich
grundgesetzverletzende Forderungen der rot-grünen Bundesregierungen
zueigen
gemacht habe. Klinger schätzt, dass die dadurch verursachten Schäden
durch
Schadensersatzansprüche von Betroffenen allein in Hessen in Hunderte
von
Millionen zu beziffern sind.
30.05.2001 Kli
Es grüßt Sie alle sehr herzlich
Werner Klinger & das Hermesteam
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