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Quelle:
www.hund-und-halter.de
Rechtsanwälte Dirk Büge
Dr. Christian Tünnesen-Harmes
Fachanwälte für Verwaltungsrecht
Schwerpunkt Umweltrecht & Technische Sicherheit
OVG Lüneburg: Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung teilweise
nichtig
Hier: Irreführende Presseinformation durch Minister Bartels
Durch die gestrige Presseerklärung des
Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten,
welches im von hier betreuten Klageverfahren (11 K 4333/00) in vollem Umfang
unterlegen ist, wird das vom OVG verkündete Urteil "auf den Kopf gestellt" und
damit die Öffentlichkeit offensichtlich mutwillig irregeführt:
Dies gilt zunächst schon für die Überschrift,
wenn es dort heißt "GefahrtierVO in den wichtigen Punkten bestätigt". Dies
vereinbart sich nicht mit der Presseinformation des OVG, wonach die Klage der
Antragsteller, die Rottweilerhunde züchten bzw. halten "in vollem Umfang Erfolg"
hatte.
Falsch ist auch die Darstellung des Ministers,
"die Kläger hätten sich mit ihren Anträgen ausschließlich auf den vermeintlichen
Schutz des Tieres konzentriert und dabei offensichtlich übersehen, daß die zum
Gefahrenabwehrrecht gehörende Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung einzig und
allein die Menschen vor gefährlichen Tieren zu schützen habe".
Richtig ist vielmehr, daß sich die von hier
vertretenen Kläger, nämlich eine Richterin, ein Staatsanwalt sowie ein
Polizeihauptkommissar, der als Ausbildungsleiter für Diensthundeführer tätig
ist, und welche allesamt privat Rottweiler halten, mit Erfolg gegen die
rechtlich und sachlich unhaltbare pauschale Diskriminierung ihrer Hunderasse zur
Wehr gesetzt haben.
Sie taten dies selbstverständlich nicht, weil
ihnen die "Freiheit von Hund und Halter" wichtiger wäre, als der Schutz von
Menschen vor bissigen Hunden, sondern weil die Pauschalregelung des
Verordnungsgebers sachlich ungeeignet ist, den propagierten Schutz zu
leisten.
Das Urteil des OVG bestätigt, daß die pauschale
Diskriminierung bestimmter Rassen - zu denen in Niedersachsen auch der
Rottweiler gehört -
untauglich und damit nichtig ist.
Folglich ist es ebenfalls irreführend, wenn der
Minister erklärt, "seit die Gefahrtier-VO in Kraft getreten sei, habe es in
Niedersachsen keine schlimmen Beißzwischenfälle mehr gegeben" und damit
suggeriert, dies wäre ein Verdienst seiner Verordnung.
Tatsache ist, daß die Verordnung in ihrer
bisherigen Form ungeeignet ist das erklärte Ziel zu erreichen und allein deshalb
vom Gericht für nichtig erklärt wurde.
Es ist erschreckend, daß der Minister versucht,
die Niederlage seines Ministeriums vor dem OVG als "Bestätigung seiner Politik"
zu verkaufen und die unverkennbare Kritik des Gerichts als "unwichtige
juristische Förmelei" abzutun.
Dies erinnert an seine Haltung -
und die seines Amtsvorgängers - zum Thema BSE, wo ebenfalls unter
dem Vorwand "Wir wollen doch nur Verbraucherschutz" objektiv untaugliche
Maßnahmen gegenüber bestimmten Importrinderrassen aus Großbritannien
gerechtfertigt wurden, was - wie inzwischen offenkundig ist
- nur vom eigentlichen Problem abgelenkt hat.
Duisburg, den 31.05.2001
D. Büge
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
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