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31.05.2001 |
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat Teile der Kampfhundeverordnung
gekippt. Ein Erfolg für die Tierschützer? Die Meinungen gehen
auseinander.
In vier Musterverfahren hatten Halter von Kampfhunden gegen
die Gefahrtierverordnung geklagt. Die Richter gaben ihnen zum Teil recht: Die
Verordnung sei unverhältnismäßig und der Gleichheitsgrundsatz
verletzt.
Neben dem Zuchtverbot kippten sie auch den Maulkorbzwang für
Kampfhunde, die den Wesenstest bestanden haben. "Der Maulkorb kann sich nach
Ansicht von Fachleuten sogar aggressionsfördernd auswirken", so Richter Dieter
Heidelmann zur Begründung.
Doch was auf dem ersten Blick wie ein Sieg
der Tierschützer aussieht, wird auch vom Landwirtschaftsministerium als großer
Erfolg gefeiert. Anders als in Schleswig-Holstein, wo Richter am Dienstag die
Gefahreneinstufung nach Rassenzugehörigkeit verworfen hatten, sei dieses Konzept
vom OVG Niedersachsen ausdrücklich bestätigt worden, meinte Ministeriumssprecher
Hanns-Dieter Rosinke. Denn von diesen Rassen gehe grundsätzlich "eine abstrakte
Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit von Menschen und
Tieren" aus, heißt es im Urteil.
Auslöser für die Kampfhundverordnungen
in mehreren Bundesländern war der Tode des Hamburger Jungen Volkan. Der
Sechsjährige war im Juni 2000 von zwei Kampfhunden auf einem Schulhof getötet
worden. Nach Ansicht von OVG-Richter Dieter Heidelmann sollte es jedoch zu einer
bundeseinheitlichen Regelung kommen.
Die Lüneburger Entscheidung könnte
für Hundebesitzer sogar nach hinten los gehen. Denn gegen den
Gleichheitsgrundsatz verstoße auch, dass zwar Dobermann und Rottweiler in die
Gefahrenkategorie Zwei aufgenommen wurden, andere Schutzhunde aber nicht, so
Heidelmann. Zu den vom Gericht angemahnten Nachbesserungen könnte also auch ein
Maulkorbzwang für Schäferhunde, Doggen und Boxer gehören. "Es bietet sich an,
diese Rassen mit auf die Liste zu setzen", so Ministeriumssprecher Rosinke.
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD), wurde noch deutlicher: Er
neige dazu, bevor die Verordnung verwässert würde, sie eher zu verschärfen,
sagte er. So könnte die verbindliche Tötung von Hunden, die im Wesenstest als
für Menschen gefährlich erkannt worden sind, auch auf Tiere der zweiten Gruppe
ausgedehnt werden. Immerhin: Die Gleichbehandlung wäre hergestellt.
Die
Methode des Wesenstests sei durch das Urteil bestätigt worden, so
Ministeriumssprecher Rosinke. Allerdings habe das Gericht zu Recht bemerkt, dass
es bei bestandener Prüfung auch für Hunde der Kategorie Eins weder einen Grund
für einen Maulkorbzwang noch für die Kastration gebe. Hier werde
nachgebessert.
Zunächst ändert das Urteil nichts, da es noch nicht
rechtskräftig ist. In den nächsten zwei Monaten kann noch Revision beim
Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Tierschützer sehen dafür im
Moment keinen Grund. Es sei denn, die Liste der gefährlichen Hunde würde
erweitert. "In dem Fall würden wir wahrscheinlich weiterklagen", so Heiko
Schwarzfeld, Geschäftsführer des Tierschutzvereins Hannover.
Was meinen
Sie zu diesem Thema? Sollten die Tiere einzeln getestet werden, ob sie agressiv
sind? Oder sollte es für Bullterrier und Pittbulls generell einen Maulkorb- und
Leinenzwang geben? Stimmen Sie ab bei Frage
des Tages.
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