Rechtslage bleibt umstritten


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    31.05.2001

    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat Teile der Kampfhundeverordnung gekippt. Ein Erfolg für die Tierschützer? Die Meinungen gehen auseinander.

    In vier Musterverfahren hatten Halter von Kampfhunden gegen die Gefahrtierverordnung geklagt. Die Richter gaben ihnen zum Teil recht: Die Verordnung sei unverhältnismäßig und der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

    Neben dem Zuchtverbot kippten sie auch den Maulkorbzwang für Kampfhunde, die den Wesenstest bestanden haben. "Der Maulkorb kann sich nach Ansicht von Fachleuten sogar aggressionsfördernd auswirken", so Richter Dieter Heidelmann zur Begründung.

    Doch was auf dem ersten Blick wie ein Sieg der Tierschützer aussieht, wird auch vom Landwirtschaftsministerium als großer Erfolg gefeiert. Anders als in Schleswig-Holstein, wo Richter am Dienstag die Gefahreneinstufung nach Rassenzugehörigkeit verworfen hatten, sei dieses Konzept vom OVG Niedersachsen ausdrücklich bestätigt worden, meinte Ministeriumssprecher Hanns-Dieter Rosinke. Denn von diesen Rassen gehe grundsätzlich "eine abstrakte Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren" aus, heißt es im Urteil.

    Auslöser für die Kampfhundverordnungen in mehreren Bundesländern war der Tode des Hamburger Jungen Volkan. Der Sechsjährige war im Juni 2000 von zwei Kampfhunden auf einem Schulhof getötet worden. Nach Ansicht von OVG-Richter Dieter Heidelmann sollte es jedoch zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen.

    Die Lüneburger Entscheidung könnte für Hundebesitzer sogar nach hinten los gehen. Denn gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße auch, dass zwar Dobermann und Rottweiler in die Gefahrenkategorie Zwei aufgenommen wurden, andere Schutzhunde aber nicht, so Heidelmann. Zu den vom Gericht angemahnten Nachbesserungen könnte also auch ein Maulkorbzwang für Schäferhunde, Doggen und Boxer gehören. "Es bietet sich an, diese Rassen mit auf die Liste zu setzen", so Ministeriumssprecher Rosinke.

    Landwirtschaftsminister Uwe Bartels (SPD), wurde noch deutlicher: Er neige dazu, bevor die Verordnung verwässert würde, sie eher zu verschärfen, sagte er. So könnte die verbindliche Tötung von Hunden, die im Wesenstest als für Menschen gefährlich erkannt worden sind, auch auf Tiere der zweiten Gruppe ausgedehnt werden. Immerhin: Die Gleichbehandlung wäre hergestellt.

    Die Methode des Wesenstests sei durch das Urteil bestätigt worden, so Ministeriumssprecher Rosinke. Allerdings habe das Gericht zu Recht bemerkt, dass es bei bestandener Prüfung auch für Hunde der Kategorie Eins weder einen Grund für einen Maulkorbzwang noch für die Kastration gebe. Hier werde nachgebessert.

    Zunächst ändert das Urteil nichts, da es noch nicht rechtskräftig ist. In den nächsten zwei Monaten kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die Tierschützer sehen dafür im Moment keinen Grund. Es sei denn, die Liste der gefährlichen Hunde würde erweitert. "In dem Fall würden wir wahrscheinlich weiterklagen", so Heiko Schwarzfeld, Geschäftsführer des Tierschutzvereins Hannover.

    Was meinen Sie zu diesem Thema? Sollten die Tiere einzeln getestet werden, ob sie agressiv sind? Oder sollte es für Bullterrier und Pittbulls generell einen Maulkorb- und Leinenzwang geben? Stimmen Sie ab bei
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