Kampfhunde: Törichter Aktionismus


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    Juni 2001

    Es scheint in Deutschland eine fatale Neigung zu Radikallösungen zu geben. Als am 26. Juni 2000 der sechsjährige Volkan in Hamburg auf tragische Weise ums Leben kam, weil er auf demselben Spielplatz spielen wollte wie der Pitbull "Zeus", setzten sich deutsche Politiker an die Spitze einer populistischen "Jetzt reicht's"-Bewegung, deren Ziel die Ausrottung einzelner Hunderassen war. Verschiedene Bundesländer lieferten sich in der Folgezeit einen regelrechten Wettlauf um die schärfste Verordnung gegen potenzielle Beißer.

    Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) zum Beispiel erließ prompt eine Kampfhundeverordnung, die ein gutes Dutzend angeblich von Natur aus gefährlicher Rassen auflistete. Deren Haltung sollte einen besonderen Kompetenznachweis sowie neben Maulkorbzwang und Kastration einen Idiotentest für den Vierbeiner erforderlich machen.

    Doch der gelernte Jurist Bouffier erkannte schnell, dass ihn die Leine des Rechtsstaates zurückzerren würde, und ging brav "bei Fuß": Mehrfach besserte er nach, zumal ihm der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Leviten las und ganze Passagen der Gefahrenabwehrverordnung aufhob. Nun haben auch Richter in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ähnliche Verordnungen für nichtig erklärt mit der Begründung, die Zugehörigkeit zu einer Rasse an sich sei noch kein Beweis für Gefährlichkeit.

    Verwundert darüber kann eigentlich nur sein, wer ernsthaft geglaubt hat, den deutschen Innenministern sei es wirklich um die Entschärfung einer Gefahr gegangen. Vergessen wurde dabei, dass schließlich nicht ein Pitbull den kleinen Volkan auf dem Gewissen hatte, sondern ein verbrecherischer Hundehalter. Der wurde übrigens mit dreieinhalb Jahren relativ milde bestraft, wobei, und dies ist bemerkenswert, der Richter den Vorfall als "vorhersehbar" bezeichnete, weil "Zeus", eigentlich ebenso ein Opfer, regelmäßig zu körperlichen Hochleistungen geprügelt worden war.

    Inzwischen hat sich der Pulverdampf verzogen, und die normative Kraft des Faktischen obwaltet wieder. Tierheime quellen über von Pitbull & Co., Tierärzte weigern sich, völlig zu Recht auf die Gesetzeslage verweisend, verdächtige Hunde auf Behördenanweisung hin einzuschläfern. Längst haben die Innenminister den geordneten Rückzug angetreten; Ausführungsverordnungen liegen auf Eis oder können von völlig überforderten Kommunen nicht umgesetzt werden. Ruhe ist eingekehrt.

    Nur Bundesinnenminister Otto Schily hält trotzig an seinem Einfuhrverbot für vier als gefährlich eingestufte Hunderassen fest. Aber auch das könnte sich als ein letzter Sturm im Wasserglas herausstellen, hat sich doch inzwischen Brüssel in Berlin gemeldet und darauf hingewiesen, dass ein solches Einfuhrverbot als Eingriff in den freien Warenverkehr innerhalb der EU ausgelegt werden könnte.

    EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne versuchte gleichwohl, Schily eine Eselsbrücke zu bauen: In Frankreich, merkte er an, würden nicht die Hunde verboten, sondern deren Halter selektiert. Minderjährige oder Straffällige zum Beispiel dürften keinen Kampfhund besitzen.

    Die Innenminister sollten sich hinter die Ohren schreiben: Verbieten ist einfach, vorher Nachdenken effektiver.
    Dieter A. Graber