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Juni
2001 |
Es scheint in Deutschland eine fatale Neigung zu Radikallösungen
zu geben. Als am 26. Juni 2000 der sechsjährige Volkan in Hamburg auf tragische
Weise ums Leben kam, weil er auf demselben Spielplatz spielen wollte wie der
Pitbull "Zeus", setzten sich deutsche Politiker an die Spitze einer
populistischen "Jetzt reicht's"-Bewegung, deren Ziel die Ausrottung einzelner
Hunderassen war. Verschiedene Bundesländer lieferten sich in der Folgezeit einen
regelrechten Wettlauf um die schärfste Verordnung gegen potenzielle Beißer.
Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) zum Beispiel erließ prompt
eine Kampfhundeverordnung, die ein gutes Dutzend angeblich von Natur aus
gefährlicher Rassen auflistete. Deren Haltung sollte einen besonderen
Kompetenznachweis sowie neben Maulkorbzwang und Kastration einen Idiotentest für
den Vierbeiner erforderlich machen.
Doch der gelernte Jurist Bouffier
erkannte schnell, dass ihn die Leine des Rechtsstaates zurückzerren würde, und
ging brav "bei Fuß": Mehrfach besserte er nach, zumal ihm der Hessische
Verwaltungsgerichtshof die Leviten las und ganze Passagen der
Gefahrenabwehrverordnung aufhob. Nun haben auch Richter in Schleswig-Holstein
und Niedersachsen ähnliche Verordnungen für nichtig erklärt mit der Begründung,
die Zugehörigkeit zu einer Rasse an sich sei noch kein Beweis für
Gefährlichkeit.
Verwundert darüber kann eigentlich nur sein, wer
ernsthaft geglaubt hat, den deutschen Innenministern sei es wirklich um die
Entschärfung einer Gefahr gegangen. Vergessen wurde dabei, dass schließlich
nicht ein Pitbull den kleinen Volkan auf dem Gewissen hatte, sondern ein
verbrecherischer Hundehalter. Der wurde übrigens mit dreieinhalb Jahren relativ
milde bestraft, wobei, und dies ist bemerkenswert, der Richter den Vorfall als
"vorhersehbar" bezeichnete, weil "Zeus", eigentlich ebenso ein Opfer, regelmäßig
zu körperlichen Hochleistungen geprügelt worden war.
Inzwischen hat sich
der Pulverdampf verzogen, und die normative Kraft des Faktischen obwaltet
wieder. Tierheime quellen über von Pitbull & Co., Tierärzte weigern sich,
völlig zu Recht auf die Gesetzeslage verweisend, verdächtige Hunde auf
Behördenanweisung hin einzuschläfern. Längst haben die Innenminister den
geordneten Rückzug angetreten; Ausführungsverordnungen liegen auf Eis oder
können von völlig überforderten Kommunen nicht umgesetzt werden. Ruhe ist
eingekehrt.
Nur Bundesinnenminister Otto Schily hält trotzig an seinem
Einfuhrverbot für vier als gefährlich eingestufte Hunderassen fest. Aber auch
das könnte sich als ein letzter Sturm im Wasserglas herausstellen, hat sich doch
inzwischen Brüssel in Berlin gemeldet und darauf hingewiesen, dass ein solches
Einfuhrverbot als Eingriff in den freien Warenverkehr innerhalb der EU ausgelegt
werden könnte.
EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne versuchte
gleichwohl, Schily eine Eselsbrücke zu bauen: In Frankreich, merkte er an,
würden nicht die Hunde verboten, sondern deren Halter selektiert. Minderjährige
oder Straffällige zum Beispiel dürften keinen Kampfhund besitzen.
Die
Innenminister sollten sich hinter die Ohren schreiben: Verbieten ist einfach,
vorher Nachdenken effektiver. Dieter A. Graber |