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Juni
2001 |
Nr. 57/2001 vom 30. Mai 2001 Priggen: Schutz der Menschen vor
gefährlichen Hunden erhalten
Zu den Entscheidungen des OVG Münster und
des OVG Schleswig Holstein zu Kampfhunden erklärt Reiner Priggen MdL,
stellvertretender Fraktionsvorsitzender: "Nach den vorliegenden Erkenntnissen
stehen die beiden Urteile im Widerspruch zueinander. Während das OVG
Schleswig-Holstein die Rasselisten in Frage stellt, wurden diese vom OVG
Münster, zumindest mittelbar, bestätigt. Es ist also offen, welche
Rechtsauffassung sich durchsetzt.
Im Kern geht es darum, ob ein
präventiver Ansatz zum Schutz der Menschen vor Beißattacken Bestand hat, oder ob
- wie früher - ein behördliches Eingreifen erst möglich wird, nachdem Hunde
zugebissen haben. Diese zynische Praxis gegenüber den Opfern hatte ja gerade die
neue Landeshundeverordnung nötig gemacht und zur Gefahrenabwehr Kriterien nach
Rasse und Größe eingeführt. Durch diese sinnvolle Differenzierung konnte
vermieden werden, dass die Maßnahmen für alle Hunde gelten. Und dazu gibt es
keine wirksame Alternative. Auch die Vorschläge des Tierschutzbundes sind zwar
bedenkenswert, reichen aber unserer Meinung nach nicht aus. Im Übrigen hat sich
auch der Bundesgesetzgeber für den präventiven Ansatz über Rasselisten
entschieden.
Der Populismus der FDP hilft an dieser Stelle nicht, wir
dürfen nicht tatenlos warten, bis wieder ein schrecklicher Unfall geschieht."
Quelle: groos@tierheim-olpe.de
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