Pressemitteilung der Grünen in NRW


    zurück

     

    Juni 2001

    Nr. 57/2001 vom 30. Mai 2001
    Priggen: Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden erhalten

    Zu den Entscheidungen des OVG Münster und des OVG Schleswig Holstein zu Kampfhunden erklärt Reiner Priggen MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: "Nach den vorliegenden Erkenntnissen stehen die beiden Urteile im Widerspruch zueinander. Während das OVG Schleswig-Holstein die Rasselisten in Frage stellt, wurden diese vom OVG Münster, zumindest mittelbar, bestätigt. Es ist also offen, welche Rechtsauffassung sich durchsetzt.

    Im Kern geht es darum, ob ein präventiver Ansatz zum Schutz der Menschen vor Beißattacken Bestand hat, oder ob - wie früher - ein behördliches Eingreifen erst möglich wird, nachdem Hunde zugebissen haben. Diese zynische Praxis gegenüber den Opfern hatte ja gerade die neue Landeshundeverordnung nötig gemacht und zur Gefahrenabwehr Kriterien nach Rasse und Größe eingeführt. Durch diese sinnvolle Differenzierung konnte vermieden werden, dass die Maßnahmen für alle Hunde gelten. Und dazu gibt es keine wirksame Alternative. Auch die Vorschläge des Tierschutzbundes sind zwar bedenkenswert, reichen aber unserer Meinung nach nicht aus. Im Übrigen hat sich auch der Bundesgesetzgeber für den präventiven Ansatz über Rasselisten entschieden.

    Der Populismus der FDP hilft an dieser Stelle nicht, wir dürfen nicht tatenlos warten, bis wieder ein schrecklicher Unfall geschieht."

    Quelle: groos@tierheim-olpe.de