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Juni
2001 |
Das Thürigner Innenministerium sieht sich in seiner Ablehnung eines
Rassekataloges in der Kampfhundeverordnung bestätigt. Ein Gericht in
Schleswig-Holstein hatte genau dies verboten. Der Zusammenhang zwischen
Rasse und Gefährlichkeit des einzelnen Tiers sei wissenschaftlich nicht
erwiesen, hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein geurteilt und
damit den Rassekatalog als wesentliches Kriterium für das Verbot gefährlicher
Hunde für nichtig erklärt. Mit einer ähnlichen Begründung hatte auch bislang das
Erfurter Innenministerium die Einführung eines Rassekatalogs abgelehnt.
Das Haus von Thüringens Innenminister Christian Köckert (CDU) sieht das
geltende Landesrecht von dem Urteilsspruch aus Schleswig-Holstein nicht berührt.
Der Freistaat hatte sich im vergangenen Jahr für so genannte Wesensprüfungen für
auffällige Tiere ausgesprochen. "Rassekataloge gibt es in Thüringen nicht", so
Behördensprecher Andreas Kamrodt. Insofern bestehe kein Anlass für Änderungen am
Landesgesetz. Allerdings seien Auswirkungen auf das bundesweite Importverbot für
drei so genannten Kampfhunderassen durch die richterlichen Entscheidung nicht
auszuschließen.
Seit Verabschiedung der Thüringer
Gefahren-Hundeverordnung durch den Landtag im vergangenen April 2000 sind
freistaatweit 170 Vorfälle aktenkundig geworden. Besonders häufig traten dabei
nach Auskunft des Weimarer Landesverwaltungsamtes Schäferhunde in Erscheinung.
"Die sind nicht unbedingt besonders gefährlich, aber von denen gibt es halt so
viele im Freistaat", so eine Behördensprecherin. Das belegt eine weitere Zahl:
Mit jeweils 31 Beißvorfällen liegen die Mischlinge nur ganz knapp hinter den
Schäferhunden (33 Fälle) in der Statistik.
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