Thüringen fühlt sich durch Urteile bestätigt


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    Juni 2001

    Das Thürigner Innenministerium sieht sich in seiner Ablehnung eines Rassekataloges in der Kampfhundeverordnung bestätigt. Ein Gericht in Schleswig-Holstein hatte genau dies verboten.
    Der Zusammenhang zwischen Rasse und Gefährlichkeit des einzelnen Tiers sei wissenschaftlich nicht erwiesen, hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein geurteilt und damit den Rassekatalog als wesentliches Kriterium für das Verbot gefährlicher Hunde für nichtig erklärt. Mit einer ähnlichen Begründung hatte auch bislang das Erfurter Innenministerium die Einführung eines Rassekatalogs abgelehnt.

    Das Haus von Thüringens Innenminister Christian Köckert (CDU) sieht das geltende Landesrecht von dem Urteilsspruch aus Schleswig-Holstein nicht berührt. Der Freistaat hatte sich im vergangenen Jahr für so genannte Wesensprüfungen für auffällige Tiere ausgesprochen. "Rassekataloge gibt es in Thüringen nicht", so Behördensprecher Andreas Kamrodt. Insofern bestehe kein Anlass für Änderungen am Landesgesetz. Allerdings seien Auswirkungen auf das bundesweite Importverbot für drei so genannten Kampfhunderassen durch die richterlichen Entscheidung nicht auszuschließen.

    Seit Verabschiedung der Thüringer Gefahren-Hundeverordnung durch den Landtag im vergangenen April 2000 sind freistaatweit 170 Vorfälle aktenkundig geworden. Besonders häufig traten dabei nach Auskunft des Weimarer Landesverwaltungsamtes Schäferhunde in Erscheinung. "Die sind nicht unbedingt besonders gefährlich, aber von denen gibt es halt so viele im Freistaat", so eine Behördensprecherin. Das belegt eine weitere Zahl: Mit jeweils 31 Beißvorfällen liegen die Mischlinge nur ganz knapp hinter den Schäferhunden (33 Fälle) in der Statistik.